Heinzerather Ortsvorsteher lässt Schuppenteile beseitigen - Verwaltung kritisiert Vorgehen

Heinzerath · Heinzerather Freiwillige haben offenbar auf Initiative von Ortsvorsteher Friedhelm Schlarp einen Schuppen vor dem Haus Oberdiek abgerissen und die Holzteile auf der ehemaligen Müllkippe verbrannt. Doch dies könnte eine Ordnungswidrigkeit gewesen sein, sagt die Kreisverwaltung.

 Asche mit Eisenteilen und Folienresten: So hatte das Gelände auf der ehemaligen Heinzerather Müllkippe in der vergangenen Woche noch ausgesehen. TV-Foto: Christoph Strouvelle

Asche mit Eisenteilen und Folienresten: So hatte das Gelände auf der ehemaligen Heinzerather Müllkippe in der vergangenen Woche noch ausgesehen. TV-Foto: Christoph Strouvelle

Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Die ehemalige Müllkippe mitten im Wald bei Heinzerath wirkt nicht so, als wäre sie nicht mehr in Betrieb. Direkt am Weg, der dort entlangführt, liegt schwarze Asche. Daraus ragen lange Schrauben, Winkel und andere Eisenteile hervor. Ebenso Folienreste, möglicherweise Reste von Dachpappe, die das Feuer übrig gelassen hat. Nur wenige Meter davon entfernt erhebt sich ein zweiter Aschehaufen, auf dem Paletten liegen, die teilweise angebrannt sind.
"Hier laufen Spaziergänger vorbei. Wenn da ein Kind reintritt...", ärgert sich ein Heinzerather Bürger, der ungenannt bleiben will, über die spitzen Metallteile in der Asche.
Er hatte sich an den TV gewandt, weil er sich über die Verbrennung ärgert. Denn diese soll mit Billigung des Heinzerather Ortsvorstehers Friedhelm Schlarp erfolgt sein, sagt er. Bei der Heinzerather Kirche steht das verwahrloste Haus Oberdiek, das im Besitz der Gemeinde Morbach ist. Davor habe sich ein Holzschuppen befunden, den Schlarp Ende April mit Hilfe von Freiwilligen aus dem Dorf abgerissen habe, sagt er. Zwar habe er auch einen Abfallcontainer gesehen, doch das Holz sei verbrannt worden.
Gegenüber dem TV bestätigt Schlarp die Vorgänge. Man habe das Holz beim Abriss des Schuppens von anderen Materialien getrennt, drei Hänger voll auf die einstige Müllkippe gefahren und dort verbrannt. Mit dabei: Teile eines Jägerzauns, die sich noch auf dem Grundstück befunden haben. "Irgendwo muss ich es ja lassen", sagt der Ortsvorsteher. Plastik, Gummi und andere Materialien habe man per Container entsorgt. Das Alteisen an der Brandstelle hole sich am Wochenende ein Schrotthändler. Dass größere Stücke Dachpappe mit verbrannt worden sind, bestreitet er, "höchstens noch ein Rest irgendwo an einer Ecke." Das Holz sei "sauber gemacht" worden. Die Paletten an der zweiten Brandstelle seien von Waldarbeitern liegen gelassen und von Jugendlichen angesteckt worden, sagt der Ortsvorsteher. War das Holz von Schuppen und Zaun denn behandelt gewesen? "In den letzten zehn Jahren sicher nicht mehr", sagt Schlarp. In dieser Zeit sei das Holz aber durch Wind und Wetter entlaugt worden. Es habe sich nicht um Unrat gehandelt, es sei nichts verbrannt worden, was er nicht verantworten könne, sagt der Ortsvorsteher. Das sieht Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, ganz anders: "Hat das Verbrennen von Holzteilen den Zweck der Abfallbeseitigung, dann stellt das Verbrennen eine widerrechtliche Abfallbeseitigung dar", sagt er, egal, ob das Holz behandelt oder unbehandelt sei.
Der Verbrennungsort spiele ebenfalls keine Rolle. Die Abfälle auf den einstigen Dorfmüllkippen seien meist übererdet worden, so dass beim Verbrennen von Abfällen Umweltschäden wie auf jedem anderen Grundstück entstehen, auf dem Abfälle widerrechtlich abgelagert oder verbrannt werden, sagt er.
Bauhölzer von Schuppen oder Zäunen seien zudem in der Regel mit Holzschutzmitteln behandelt, dass sie der Altholzkategorie A IV zuzuordnen sind und damit als gefährliche Abfälle (Problemabfälle) gelten, egal, wie lange der letzte Anstrich her ist. Dieses Holz müsse zwingend über Entsorgungsfachbetriebe, die eine Zulassung für diese Kategorie haben, entsorgt werden.
Haben sich der Ortsvorsteher und seine Helfer möglicherweise strafbar gemacht? Follmann: "Widerrechtliche Abfallbeseitigungen stellen zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar."
Zudem müsse die Gemeinde die Entsorgungskosten übernehmen, wenn es sich bei dem Schuppen um deren Eigentum handelt. Doch diese muss an der Brandstelle keine Abfälle wegräumen: Zwei Tage nach dem TV-Anruf bei Schlarp haben zwei Heinzerather Bürger, offensichtlich auf dessen Initiative, die Reste der Dachpappe, die Eisenteile sowie die angebrannten Paletten entfernt.Extra

Die Kreisverwaltung informiert im Abfallratgeber 2015, der über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Anfang des Jahres den Haushalten zugestellt worden ist, auf Seite zwölf über Altholzentsorgung. Je nach Behandlungsgrad wird das Holz in vier Kategorien unterschieden. Unbehandeltes Holz darf demnach in Öfen und Kaminen als Brennholz genutzt, nicht jedoch zum Zwecke der Entsorgung verbrannt werden. Imprägniertes Bauholz oder mit Holzschutzmitteln belastetes Altholz stellt demnach einen gefährlichen Abfall dar. Dieser darf nur in dafür ausgelegten Anlagen verwertet werden. cst

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