Heinzerather Unruhestifter kommt in Psychiatrie

Heinzerath/Trier · Die Staatsanwaltschaft warf einem Mann aus Heinzerath unter anderem gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor (der TV berichtete). Eine Gutachterin attestierte ihm eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Deshalb hat die Große Strafkammer des Trierer Landgerichts die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie angeordnet.

Heinzerath/Trier. Beim zweiten Termin des Prozesses gegen einen in Heinzerath lebenden Mann ist das Urteil gefallen. Der 45-Jährige wird unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, einer Morddrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Gleichzeitig ordnete Richter Armin Hardt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches an. Dieser Paragraf besagt, dass eine solche Unterbringung erfolgen muss, wenn bei einem Täter mit verminderter Schuldfähigkeit weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind.
Ungünstige Sozialprognose



Der Täter hatte in seinem Heimatort Heinzerath mehrfach Leute verletzt, beschimpft, bedroht und Unruhe im Ort gestiftet. Das gipfelte in einem Polizeieinsatz, bei dem er auch die Polizisten bedroht und versucht hat, einem Polizisten in die Genitalien zu treten, so die Staatsanwaltschaft. Die Fachärztin Dr. Anette Korte bescheinigte in ihrem Gutachten dem Angeklagten eine schwere Psychose. Der bei seiner Mutter lebende Mann habe es unter anderem abgelehnt, sich mit Medikamenten behandeln zu lassen, und er habe eine erheblich beeinträchtigte soziale Kompetenz. Vor allem weigere er sich, seine Krankheit einzugestehen. Aus diesen und vielen weiteren Gründen sei mit einer hohen Rückfälligkeit zu rechnen.
Die Verteidigerin beantragte ein zweites Gutachten, was die Strafkammer jedoch zurückwies. Die Staatsanwältin erklärte, dass der Fall nicht mehr als Grenzfall zu bezeichnen sei. Es habe in dem Ort ein Klima der Angst gegeben.
Wie Richter Hardt ausführte, war der Angeklagte weder ganz schuldfähig noch völlig schuldunfähig, weshalb die Freiheitsstrafe angemessen sei. Besonders die sich steigernde Intensität und Abfolge der Taten begründe eine Gefahr für die Allgemeinheit. Deshalb und wegen der ungünstigen Sozialprognose sei eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angemessen, bei der die Strafe angerechnet werde.
Hardt wandte sich nach dem Urteil an den Angeklagten: "Es geht nur, wenn Sie zur Einsicht gelangen, dass sie krank sind und eine Medikation annehmen. Wenn Ihnen das alles gelingt, sind Sie ein Kandidat, der dort nicht ewig bleiben muss." Der Angeklagte beteuerte, dass er nicht krank sei. Seine Verteidigerin wollte dem TV noch nicht sagen, ob sie in Revision gehen will.

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