Drogendealer verurteilt Heroin und Kokain aus der Kläranlage Wittlich gefischt

Wittlich/Trier · Das Landgericht Trier verurteilt einen Dealer aus Wittlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Heroin und Kokain aus der Kläranlage Wittlich gefischt
Foto: dpa/Boris Roessler

Wegen des Besitzes von Kokain und Heroin sowie des Handeltreibens mit diesen Betäubungsmitteln hat das Landgericht Trier am Mittwoch einen 43-jährigen Wittlicher zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Dabei hatte sich der Dealer auch des bewaffneten Drogenhandels schuldig gemacht. Denn bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden Polizisten auch eine griffbereit liegende, ungeladene Schreckschusspistole sowie daneben ein gefülltes Magazin.

Im Wesentlichen zur Last gelegt wurde dem 43-Jährigen beim Prozess vor der Dritten Großen Strafkammer, in der Zeit von August 2018 bis März 2019 in nicht geringer Menge in Wittlich mit Heroin und Kokain Handel betrieben zu haben. Am 11. Februar 2019 soll der Angeklagte mehr als zwölf Gramm Heroin sowie drei Gramm Kokain in einem Ledermäppchen bei sich gehabt haben. Zuvor soll er ein Briefchen mit 0,6 Gramm Heroin für 50 Euro an einen K. und 0,45 Gramm Heroin an einen N. verkauft haben.

Im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen fanden die Beamten bei dem Wittlicher Heroin-Dealer mehr als vier Gramm flüssiges, bereits aufgekochtes Heroin sowie sieben Subutex Tabletten, ein Mittel zur Behandlung der Opioidabhängigkeit. Auch diese Drogen wurden sichergestellt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 25. März 2019 stellten die Beamten mehr als fünf Gramm Heroin sowie 1,3 Gramm Kokain, die jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren, sicher.

Des Weiteren hatte der Wittlicher daheim diverse Tabletten des Substituts „Methadict“ sowie eine bereits aufgezogene Spritze mit Heroin bereitliegen. Wie im Urteil zu lesen ist, hat der Dealer auch versucht, Drogen zu entsorgen. Diese sollen im Klärwerk Wittlich angespült, aufgefunden und sichergestellt worden sein. Obwohl der Mann den Besitz der dort aufgefundenen Drogen vor Gericht abstritt, kam die Strafkammer zu der Auffassung, dass der Dealer diese durch die Toilettenanlage entsorgt hat.

Zudem haben die Beamten das Mobiltelefon des Täters beschlagnahmt. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und befand sich bereits seit März in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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