Heroinschmuggler muss fünf Jahre hinter Gitter

Prüm/Trier · Fünf Jahre Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre in einer geschlossenen Entziehungsanstalt: Das Landgericht Trier hat am Montag einen 35-jährigen Mann aus dem Landkreis Karlsruhe verurteilt, der über die A 60 bei Niederprüm 342 Gramm Heroin aus den Niederlanden einschmuggeln wollte.

Prüm/Trier. 1,70 Meter groß, stämmig, schick gekleidet, verheiratet und Vater von zwei Kindern: Der 35-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Karlsruhe, der sich am Landgericht Trier für einen Drogenschmuggel in großem Stil verantworten muss, entspricht nicht dem gängigen Klischee eines Heroinsüchtigen. Trotzdem sei der Mann schon rund 18 Jahre - mit wenigen kurzen Abstinenzphasen - abhängig, erklärt die Psychiaterin Anette Korte in ihrem Gutachten vor der Dritten Großen Strafkammer.
Hauptsächlich um seine eigene Sucht zu befriedigen und zu finanzieren, sei der verheiratete Mann aus dem Landkreis Karlsruhe in der Nacht zum 3. April mit einem Mietwagen nach Rotterdam gefahren, um dort Heroin von besonderer Qualität zu kau-fen, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Er kaufte in Rotterdam 342 Gramm Heroin mit einem Reinheitsgrad von 54 Prozent - normal seien zehn bis 30 Prozent, erklärt der Vorsitzende Richter Armin Hardt. Zudem erwarb der Mann dort 900 Gramm eines Pulvergemisches aus Paracetamol und Koffein, das beim Verkauf zur Streckung der Droge verwendet wird. Für den Deal legte der Angeklagte bei seinem niederländischen Geschäftspartner 9000 Euro auf den Tisch.
Auf der Rückreise am Abend stoppten drei Bundespolizisten den Schmuggler auf der A 60 bei Niederprüm. Das Heroin und das Streckmittel hätten in einer Plastiktüte im Fußraum des Beifahrersitzes gelegen, sagt Richter Hardt. "Ein dilettantischer Schmuggel - da haben wir schon ausgeklügeltere Methoden gesehen." Vor Gericht verneint der Angeklagte jedoch, dass er mit der Droge in Deutschland habe handeln wollen. Auch das Streckmittel sei nicht für ihn, sondern für einen ihm bekannten Dealer aus Frankfurt bestimmt gewesen. Richter und Staatsanwalt halten diesen Teil der Aussage jedoch für Augenwischerei.
Der Angeklagte gesteht, bereits seit seinem 17. Lebensjahr drogenabhängig zu sein. Vor seiner Festnahme habe er morgens vor der Arbeit, nach der Arbeit und vor dem Schlafengehen Heroin geschnupft. Wegen seiner Frau, der zwei Kinder sowie seiner Arbeitsstelle sei er mit der harten Droge relativ kontrolliert umgegangen. Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes ist überrascht, dass der Angeklagte trotz seiner Heroinsucht als Betonbauer täglich auf der Arbeit seinen Mann stehen konnte. "Ich habe nur gerade so viel durch die Nase geschnupft, dass ich keine Entzugserscheinungen hatte", erklärt der Angeklagte. Um den 35-Jährigen vor einem Rückfall in die Drogenszene zu bewahren, soll er zwei der fünf Jahre Freiheitsstrafe in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen. Hardt: "Die Entzugsanstalt ist kein Ferienlager, sondern setzt voraus, dass Sie engagiert mitarbeiten." Das Urteil ist rechtskräftig.

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