"Herrenloses" Unfallwild

BERNKASTEL-WITTLICH. Was tun mit einem toten Tier auf der Straße? Wer kümmert sich? Wer trägt die Kosten? Im Kreis Bad Kreuznach ist das ein Problem, im Kreis Bernkastel-Wittlich gibt es dank Jägerschaft und Tierbeseitigungsanlage (TBA) Rivenich eine Lösung.

20 Prozent des Pachtpreises zahlen Jäger als Steuer an den Kreis. Im Kreis Bernkastel-Wittlich sind das 375 000 Euro im Jahr. Die Jägerschaft hat den Kreis darum gebeten, auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten. Landrätin Beate Läsch-Weber antwortete auf eine entsprechende Anfrage: "Der Landkreis hat im Jahr 2005 ein prognostiziertes Haushaltsdefizit von 5,7 Millionen Euro, Tendenz erheblich steigend. Bei einer solch katastrophalen Haushaltssituation ist der Landkreis aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Haushaltsverfügung der ADD gezwungen, alle seine Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und erst recht nicht auf Einnahmen zu verzichten." Deshalb könne eine Abschaffung der Jagdsteuer nicht in Aussicht gestellt werden.Keine Fallwildpauschale für Bernkastel-Wittlich

Im Nachbarkreis Bad Kreuznach hat die Jägerschaft folgendermaßen reagiert: Sie kümmerte sich nicht mehr um Unfallwild. Dann beschloss der dortige Kreis, diese Extra-Aufgabe mit 40 Euro an die Jäger zu bezahlen. Das wiederum untersagte die ADD in Trier. Miriam Lange von der Pressestelle der ADD erklärt: "Der Landkreis Bad Kreuznach war landesweit der einzige Landkreis, der eine Fallwildpauschale gezahlt hat. Diese freiwillige Leistung wurde – vor dem Hintergrund der unausgeglichenen Haushaltslage und der fehlenden Leistungsfähigkeit des Landkreises – von der ADD beanstandet." Jetzt soll sich die TBA in Rivenich um das Unfallwild kümmern (siehe Hintergrund). Im Landkreis Bernkastel-Wittlich klappt dagegen die Kooperation in den meisten Fällen. Horst Womelsdorf, Vorsitzender der Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, sagt: "Das Unfallwild ist zunächst herrenlos, der Jäger ist tatsächlich nicht verpflichtet, es zu entsorgen. In der Regel übernimmt der Jäger dennoch die Entsorgung, zum einen, weil er das Wild auf den Abschussplan anrechnen kann, oder weil er auch möglicherweise an Trophäen des Wilds oder an noch verwertbarem Wild interessiert ist. Der Jäger erhält dafür keine finanzielle Erstattung."Auch wenn kein Waidmann zur Stelle ist, gebe es keine Probleme, sagt Ute Erz, Pressestelle der Kreisverwaltung: "Das liegt wohl auch daran, dass die TBA ihren Sitz in unserem Landkreis hat und dass das Abholen von Unfallwild deshalb hier sehr unkompliziert gelöst werden kann. Tagtäglich werden aus allen Himmelsrichtungen Tierkadaver nach Rivenich gebracht. Wird ein totes Tier gemeldet, informiert die Rivenicher Zentrale der TBA den Fahrer, der an der Fundstelle vorbei kommt."Paul Kill vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung, TBA-Rivenich, erklärt dazu: "Die Entsorgungskosten für Unfallwild werden von den Zweckverbandsmitgliedern getragen. Wirtschaftlich sind die Kosten für den Zweckverband von untergeordneter Bedeutung. Im Jahr 2004 haben wir 1400 gemeldete Wildtiere entsorgt. Insgesamt haben wir im vergangenen Jahr rund 123 000 Tiere entsorgt." In den Kreisen der Region Trier gebe es keine Probleme. Zur Entwicklung in Bad Kreuznach sagt er: "Dadurch, dass die Jäger und die Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Bad Kreuznach aus der Entsorgung ausgestiegen sind, muss der Zweckverband die verunfallten Wildtiere, sofern diese uns gemeldet werden, an der Straße entsorgen. Dies ist sicherlich mit einem höheren Aufwand für die Straßenverkehrsbetriebe verbunden, da diese eventuell Verkehrssicherungspflichten wahrnehmen müssen. Auch kann es dazu führen, dass die Tiere häufiger unbeachtet im Straßengraben liegen bleiben. " Die Straßenmeistereien seien grundsätzlich nicht zuständig. Deren Pflichten beschränkten sich auf die Meldung und das Entfernen der toten Tiere aus dem Verkehrsraum. Paul Kill: "Für die Entsorgung im eigentlichen Sinne, das heißt das Abholen und die unschädliche Beseitigung, ist nur der Zweckverband Tierkörperbeseitigung zuständig."

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