Hetzerather kämpft für mehr Ordnung auf den Straßen

Wittlich/Hetzerath · Im Verkehrsrecht kennt sich Wilhelm Jungen bestens aus, bei den Behörden ist er bekannt und gefürchtet, jetzt mischt sich der Hetzerather auch in die Knöllchen-Frage von Wittlich-Land ein. Einen Teilerfolg kann er verbuchen: Die Verwaltung hat angekündigt, im Ort künftig verstärkt zu kontrollieren.

Wittlich/Hetzerath. Wenn Wilhelm Jungen in Hetzerath, Dreis oder Klausen unterwegs ist, hat er oft seine Kamera dabei und fotografiert Falschparker. Die Bilder schickt er dann an die Verbandsgemeinde- und die Kreisverwaltung. Anschwärzen will er damit niemanden. Jungen will erreichen, dass in der Verbandsgemeinde (VG) Wittlich-Land wieder für mehr Ordnung auf den Straßen gesorgt wird. Aus diesem Grund hat er vor kurzem der Verwaltung auch ein neun Seiten langes Schreiben zukommen lassen. Eine Kopie davon ging an den Kreis - mit der Bitte um "fachbehördliche Überprüfung".
Knöllchenfreie Zone


Hintergrund: Die VG Wittlich-Land ist beinahe knöllchenfreie Zone. Nur 22 Strafzettel hat das Ordnungsamt bis Mitte September in den 24 Ortsgemeinden verteilt (der TV berichtete). Das waren Einnahmen von 622 Euro. Kommen Parksünder ungestraft davon? Auf TV-Anfrage teilte die Verwaltung mit, sie nehme ihre Aufgabe "ordnungsgemäß" wahr. Jungen meint: "Da kann jeder mal rechnen: 24 Gemeinden, 22 Knöllchen. Ordnungsgemäß? Alles, nur das nicht."
Jungen wirft der Verwaltung vor, sie komme ihrer kommunalen Aufgabe, den ruhenden Verkehr zu überwachen, nicht nach. In seinem Schreiben, das auch dem TV vorliegt, untermauert er dies mit Paragrafen aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Als "erschreckend" bezeichnet er die Parksituation in Hetzerath: "Bürgersteige und Radwege werden zu Parkzonen umfunktioniert." Gern gelesen hat man diese Zeilen in der Verwaltung wohl kaum. Büroleiter Leo Merges sagt dazu auf TV-Anfrage: "Diese Aussage ist falsch. Unsere Verwaltung kommt ihrer Verpflichtung nach." Aber die Probleme in einer überwiegend ländlichen Verbandsgemeinde wie Wittlich-Land seien nicht mit denen in einer Stadt zu vergleichen. "Es kann daher in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass jede Nichtbeachtung der geltenden Regelungen für den Straßenverkehr zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Bevölkerung führt", sagt Merges. "In den Fällen, in denen solche Beeinträchtigungen zu befürchten sind, fanden und finden Verkehrskontrollen statt." Gleichzeitig kündigt die Verwaltung an, besonders in Hetzerath künftig verstärkt kontrollieren zu wollen. Die Kreisverwaltung, sehe laut Alfons Kuhnen, aktuell keinen Handlungsbedarf, da die VG-Verwaltung sehr wohl ihrer Aufgabe nachkomme. "Ich will ja keinen Überwachungsstaat", sagt Jungen. "Aber es gilt, die Schulkinder und die Oma mit dem Rollator, die wegen eines falsch geparkten Autos auf die Straße ausweichen müssen, zu schützen."Meinung

Überzogene Reaktion
Keine Frage - wenn ein Auto den Bürgersteig zuparkt und ein älterer Mensch mit Rollator nicht mehr vorbeikommt, dann muss das bestraft werden. Das Ordnungsamt kann aber nicht überall kontrollieren. Deshalb muss ein gewisser Prozentsatz an nicht gemaßregelten Falschparkern einfach in Kauf genommen werden. Die Kommunen haben viele weitere, ebenso wichtige Aufgaben. Ob es dem Gemeinwohl dient, Falschparkern mit dem Fotoapparat nachzustellen - das muss jeder für sich selbst entscheiden. Eine entscheidendere Frage ist es aber, die Aufhebung von Tempolimits zu erwirken. Das ist überzogen. Die Tempo-40-Zone in der Trierer Kohlenstraße hatte durchaus ihre Berechtigung. Nun müssen die Anwohner wieder mehr Verkehrslärm ertragen - und das nur um der Paragrafen willen. hp.linz@volksfreund.deExtra

Das hat Wilhelm Jungen im Kampf mit den Behörden unter anderem schon erreicht: Die Tempo-30-Schilder in den Gewerbegebieten Im Paesch in Longuich und Handwerkerhof Issel mussten abgebaut werden. Hier ist jetzt Tempo 50 erlaubt. Im Industriepark Region Trier bei Föhren und anderen Gewerbegebieten musste die Tempo-30-Zone aufgehoben und generell Tempo 50 eingeführt werden. Tempo-40-Schilder sind innerhalb geschlossener Ortschaften unzulässig. Sie wurden in Ehrang (Richtung Kordel) und in der Trierer Kohlenstraße entfernt. Kommunen, darunter Trier und Konz sowie die Verbandsgemeinden Trier-Land, Schweich und Ruwer, mussten ihre Gefahrenabwehrverordnung dahingehend ändern, dass Hunde im Wald und auf Feldwegen Auslaufbereiche haben (der TV berichtete). Eine generelle Anleinpflicht darf nicht verordnet werden. Zahlreiche unzulässige Hundeverbotsschilder mussten entfernt werden. Die Hundesteuer darf bei Kampfhunden nicht unverhältnismäßig hoch sein. Neun Satzungen in der Region wurden geändert. alf/eib

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