Tiere Hilfe bei der Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Bernkastel-Wittlich · Wegen der Vorkommen der Blauzungenkrankheit in Nachbarländern ist in Rheinland-Pfalz seit Mai 2016 die Impfung gegen den Erreger BTV 4 und 8 genehmigt und empfohlen.

Im Mai 2019 sind die letzten Fälle der Blauzungenkrankheit in Deutschland aufgetreten. Nachdem die Blauzungenkrankheit im Dezember 2018 in Baden-Württemberg sowie im Januar und November 2019 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ausgebrochen ist, werden die Impfungen gegen BTV 4 und BTV 8 in Rheinland-Pfalz seit dem 11. November bis zum 30. Juni 2021 finanziell gefördert.

Mit welchen Schwierigkeiten und finanziellen Einbußen dies vor allem bei der Kälbervermarktung verbunden ist, haben die meisten viehhaltenden Betriebe bereits leidvoll erfahren. Die Impfung gegen die Krankheit ist die einzige Möglichkeit, seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestand sicher gegen die Erkrankung, wenn sie dann wieder auftritt, zu schützen.

Auch der Handel von Tieren aus dem Restriktionsgebiet heraus ist von der Impfung abhängig. Ab dem 11. November 2019 gibt es eine finanzielle Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und der Tierseuchenkasse zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen.

Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob es sich um Erstimpfungen oder Nachimpfungen handelt. Allerdings können keine Impfungen rückwirkend bezuschusst werden. Die Abrechnung wird durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz vorgenommen.

Der Tierhalter muss ein Formular für seinen Impftierarzt unterschreiben, damit dieser den Beihilfeantrag für ihn stellen darf. Die Beihilfe darf nach Vorschriften der EU ohnehin nur an die Tierarztpraxis ausgezahlt werden. Die Praxis kann dann den zu erwartenden Beihilfebetrag sofort von der Rechnung abziehen oder nach Erhalt an den Tierhalter zurückerstatten.

Zahlungsvoraussetzungen sind auch, dass die Impfungen eingetragen werden und dass die Tierseuchenkassenbeiträge bezahlt sind. Den Antrag stellt die Tierarztpraxis über eine Internetplattform.

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