Hilfe, wenn es schnell gehen muss

Meerfeld · Die Meerfelder Seniorenhilfe Krankenbettenverleih - in Rheinland-Pfalz einzigartig - ist mit dem Förderpreis im Ideenwettbewerb "Zu Hause alt werden" des Landkreises ausgezeichnet worden. Ziel ist es, Betroffenen schnelle Hilfe anzubieten, um möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit bleiben zu können.

Meerfeld. Montag, 20.30 Uhr: Sieben Meerfelder Frauen treffen sich am Dorfausgang. Meerfelder Seniorenhilfe Krankenbettenverleih steht an dem ehemaligen Spritzenhäuschen. "Aufräumen ist angesagt", sagt Karin Steffes. "Es muss hin und wieder sein, denn es geht oft zu schnell, wenn wir ein Krankenbett ausleihen oder eins zurückgebracht wird, um alles wieder so herzurichten, dass wir jederzeit schnell reagieren können."
Spenden sind wichtig



Zuletzt hat Cäcilia Zenz aus Meerfeld ein Bett bekommen. "Ich bin 85. Durch meine starke Sehbehinderung bin ich gefallen. Hier wurde mir sofort ein entsprechendes Bett ausgeliehen, was mir meine Krankenkasse nicht zur Verfügung stellen konnte", sagt sie.
Ilona Schmitz, seit Jahren Vorsitzende, erklärt das Engagement der zurzeit 15 Mitglieder: "Seit 1993 gibt es den Krankenbettenverleih.
Der Verein hat im vergangenen Jahr 66 Betten ausgegeben oder wieder zurückgenommen. Der Verein verleiht außer Betten Pflegezubehör wie Rollatoren, Nachttische, Roll- und Toilettenstühle. Die Gemeinde stellt als Lagerraum das ehemalige Spritzenhaus zur Verfügung."
Kassiererin Michaela Ludwig: "Wir sind vor allem auf Spenden von Freunden und Förderern angewiesen.
Außerdem initiieren wir Dorffeste und verkaufen ein Kochbuch, das vom Verein zusammengestellt wurde. Das ist jetzt vergriffen und wir wollen es neu auflegen. Wir suchen Meerfelder Frauen und Männer, die gern kochen oder backen und uns ihre Rezepte zur Verfügung stellen." ks
Kontakt: Ilona Schmitz, Telefon 06572/929693, E-Mail: aischmitz@t-online.de; Sigrid Bros, Telefon 06572/4546; Michaela Ludwig, Telefon 06572/2426. Im Internet: http://www.meerfeld.org/index.php/vereine/krankenbettenverleih
Extra

Eva Schwerdtfeger vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der für die Begutachtung der Pflegesituation zuständig ist, sagt zu den gesetzlichen Regelungen: "Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse kann nur erfolgen, wenn das Pflegebett der Erleichterung der Pflege dient. Dies ist der Fall, wenn die Pflege vorrangig im Bett durchgeführt wird, eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkasse besteht und, wenn der Patient ein handelsübliches Bett (Seniorenbett) auch dann nicht nutzen kann, wenn es behindertengerecht ausgestattet ist." ks

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