HINTERGRUND: Das Prinzip PSA

Die Personal-Service-Agentur (PSA) bekommt laut Landesarbeitsagentur Rheinland-Pfalz/Saarland, pro Arbeitslosen eine individuelle Pauschale zwischen 800 und 1300 Euro im Monat. Bleibt nach drei Monaten der Erfolg aus, sinkt der Zuschuss auf 75 Prozent. Ist der Arbeitslose nach weiteren drei Monaten noch immer nicht vermittelt, reduziert sich die Pauschale auf 50 Prozent. Nach insgesamt neun Monaten ohne Erfolg, kommt der Arbeitslose an die Arbeitsagentur zurück. In der Zeit, in der der Arbeitslose nicht als Zeitarbeiter in Betrieben ist, muss er auf Kosten des PSA-Betreibers geschult werden. Dazu gehören je nach Tätigkeit zum Beispiel Schweißer-Schulungen, EDV-Kurse oder auch ein Bewerbertraining.

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