Hintergrund: Gekündigter Chefarzt

Vergleich geschlossen: Im Januar hatte Dr. Volker Hammann von der Maria Hilf GmbH sowohl die ordentliche (zum 1. Oktober) als auch die außerordentliche sprich fristlose Kündigung (wegen Kompetenzüberschreitung) bekommen.

Dagegen klagte er und durfte bis zur Verhandlung "in der Hauptsache" weiter arbeiten. Die fand vergangene Woche vor dem Arbeitsgericht Koblenz in Cochem statt und dabei kam es zu einem Vergleich. "Ich habe in der Sache Recht bekommen, war aber in den Status des ähnlich Leitenden Angestellten geraten und wurde gezwungen, aus dem Vertrag auszusteigen", sagt Hammann. Im Interesse "seiner" Abteilung, mit der er nach eigenen Worten ein blendendes Einverständnis hatte und hat, und die auch weiterhin ordentlich funktionieren soll, habe er den Vergleich und die Abfindung angenommen.

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