HINTERGRUND
Besuchskommission Per Gesetz ist die Besuchskommission dafür zuständig, die Verfahrensrechte der zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Personen zu überprüfen. Außerdem kontrolliert sie die Gestaltung dieser Unterbringung.
17.01.2005
, 21:07 Uhr
Der Kommission gehören ein Arzt, ein Richter, ein Angehöriger eines Patienten, ein Ex-Patient, ein gesetzlicher Betreuer und ein Mitglied des Psychiatrie-Beirates an. (mai)