HINTERGRUND

Besuchskommission Per Gesetz ist die Besuchskommission dafür zuständig, die Verfahrensrechte der zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Personen zu überprüfen. Außerdem kontrolliert sie die Gestaltung dieser Unterbringung.

Der Kommission gehören ein Arzt, ein Richter, ein Angehöriger eines Patienten, ein Ex-Patient, ein gesetzlicher Betreuer und ein Mitglied des Psychiatrie-Beirates an. (mai)

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