HINTERGRUND

BUSSGELD: 30 Euro kostet es, unangeschnallt im Auto unterwegs zu sein - genauso viel wie das Telefonieren ohne Freisprechanlage. Das gilt noch als Verwarnung, während der Preis für ein nicht ordnungsgemäß gesichertes Kind im Auto bei 40 Euro liegt. Hinzu kommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Der TV wird in Kürze dem Kapitel "Kinder richtig anschnallen" einen eigenen Artikel widmen. UNFALL: Bei einem Unfall zahlt die Versicherung nur noch Prozente des Schadens, wenn sich herausstellt, dass der Verunglückte nicht angeschnallt war. AUSNAHME: Liegt ein Attest vom Arzt vor, kann die Kreisverwaltung eine Ausnahme-Genehmigung von der Anschnallpflicht erteilen. KEINE Anschnallpflicht : Taxi- und Mietwagenfahrer während der Fahrgastbeförderung, Rückwärtsfahren zum Beispiel aus einer Parklücke, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr. (peg)

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