HINTERGRUND

Vor Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes (Januar 1996) hat Rheinland-Pfalz zum 1. April 1995 die bundesweit einmaligen "Beratungs- und Koordinierungsstellen" (Beko) eingerichtet. Aufgabe der derzeit 135 Stellen ist die trägerübergreifende kostenlose, neutrale und unverbindliche Beratung, Information und Vermittlung.

Ziel ist das Aufrechterhalten einer möglichst selbstständigen Lebensführung. Die Beratungsstellen werden vom Land mit 80 Prozent der Personalkosten plus Sachkosten-Pauschale gefördert. Anfangs waren die Beratungsstellen ausschließlich angegliedert an "Ambulante-Hilfe-Zentren". Unter diesem Begriff wurden Sozialstationen und Mobile Soziale Dienste 1995 zusammengefasst. Nach der Klage nicht geförderter Träger ambulanter Dienste auf Investitionsförderung hat das Bundesverwaltungsgericht 2005 das Pflegestrukturgesetz neu geregelt. Seither entscheidet eine Arbeitsgruppe der jeweiligen Landkreise, welcher der sich bewerbenden Träger die Beratungsstelle (im Kreis gibt es fünf) erhält. (urs)

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