HINTERGRUND

Tierbeseitigung Wie wird das Thema Entsorgung von Unfallwild gehandhabt, wenn die Jäger nicht mitmachen? Was macht der Bürger, wenn er Unfallwild findet? Ute Erz, Pressestelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Witttlich, sagt: "Derjenige setzt sich am besten mit der zuständigen Straßenmeisterei oder mit seiner Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung, die dann Kontakt mit der TBA in Rivenich aufnehmen, damit von dort das Abholen organisiert wird." Oder die Straßenmeisterei bringe je nach Fundort das Tier sofort zur TBA in Rivenich.

Kosten würden nicht in Rechnung gestellt. Auch für den Kreis fallen keine an. Laut Miriam Lange, ADD, werden in anderen Landkreisen aus Kostengründen vom Zweckverband TBA Rivenich bei den kommunalen Bauhöfen, Kläranlagen oder Abfallbeseitigungsanlagen Container vorgehalten, in denen die Tiere in Kühlboxen gesammelt werden. In der Regel werde überfahrenes Wild durch die Straßenmeistereien in diese Zwischenlager gebracht. Das Abholen von diesen Zwischenlagern erfolge kostenlos durch den Zweckverband. Für den Bereich des Landkreises Bad Kreuznach wurde laut ADD angeregt, dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem beseitigungspflichtigen Zweckverband Tierkörperbeseitigung getroffen werden sollte. Genauere Informationen über getroffene Vereinbarungen lägen bei der ADD nicht vor. Zum generellen Hintergrund informiert Paul Kill von der TBA Rivenich: "Die Landkreise und die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz und im Saarland haben 1979 zur Tierkörperbeseitigung, die eine öffentliche Aufgabe ist, den Zweckverband Tierkörperbeseitigung mit Sitz in Rivenich gegründet. Der Zweckverband ist also zur Tierbeseitigung für Rheinland-Pfalz und das Saarland verpflichtet. Tote Wildtiere sind grundsätzlich dann beseitigungspflichtig, wenn der Verdacht besteht, dass sie mit einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit infiziert sind. Es besteht eine Meldepflicht an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Eine Meldepflicht besteht auch dann, wenn verendete Wildtiere auf öffentlichen Straßen oder Plätzen anfallen." (sos)

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