HINTERGRUND

Ansiedlung von Betrieben Will eine Gemeinde Betriebe mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche ansiedeln, ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) anzuhören. Um die Träger öffentlicher Belange bei Vorhaben zu beteiligen, die großflächigen Einzelhandel betreffen, ist das notwendig.

Der TV hat bei Matthias Schmitt, Leiter des Geschäftsbereichs Standortpolitik der IHK Trier, nachgefragt. Er informiert: "Uns liegen keine aktuellen Informationen in Form eines Bebauungsplans im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bezüglich der von Ihnen erwähnten, beabsichtigten Ansiedlung eines Edeka-Markts in den genannten Größenordnungen im Konversionsgebiet vor. Die IHK Trier hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange jedoch im August zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Wittlich Stellung genommen. Hierbei haben wir uns gegen die Ausweisung eines Sondergebiets Einzelhandel auf dem Gelände der ehemaligen Marschall-Foch-Kaserne ausgesprochen. Nach unserem Dafürhalten ist die betreffende Lage nicht räumlich und funktional in den innerstädtischen Haupteinkaufsbereich Wittlichs integriert. Daher sollte dort kein großflächiger Einzelhandel mit Innenstadt-relevanten Sortimenten angesiedelt werden, da andernfalls die Gefahr eines Kaufkraftabflusses aus den zentralen Einkaufslagen in die Peripherie besteht. Konkrete Ansiedlungsvorhaben großflächiger EH-Betriebe bedürfen dabei selbstverständlich immer einer Einzelfallprüfung bezüglich Verkaufsflächendimensionierung, Sortimentsgestaltung und so weiter." (sos)

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