HINTERGRUND

Regeln am Kreisverkehr: Das blaue Verkehrsschild Kreisverkehr bedeutet zusammen mit dem Schild "Vorfahrt gewähren": Die Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt! Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden; aber es muss rechts geblinkt werden, bevor man den Kreis wieder verlassen möchte.

Man darf die Mittelinsel nicht überfahren. Abkürzen ist nicht erlaubt. Über die Mittelinsel - sofern die bauliche Anlage es zulässt - dürfen allerdings solche Fahrzeuge fahren, die nicht außen herumfahren können, weil sie dafür zu groß sind. Beispiel: Linienbusse, lange Fahrzeug-Anhängerkombinationen. Das Halten im Kreisverkehr ist verboten, es sei denn verkehrsbedingt. Das Rückwärtssetzen ist verboten. Unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr kann die außen Wartenden behindern und verstößt bereits gegen Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (links herum) ist verboten. WICHTIG: Vor dem Ausfahren noch einmal auf Fußgänger achten und diese durchlassen, sie haben Vorrang. (Angaben der Polizeiinspektion Wittlich) Der genaue Gesetzestext zum Thema Kreisel findet sich in Paragraf 9a der Straßenverkehrsordnung.

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