HINTERGRUND

Warum der Kreis den Bus streicht Die Kinder aus einem Stadt- und vier Ortsteilen werden ab Montag, 28. August, nicht mehr auf Kosten der Kreisverwaltung zum Kindergarten transportiert. Die Kreisverwaltung stützt sich in ihrer Argumentation auf die Kommentierung des entsprechenden Landesgesetzes.

Darin wird deutlich, dass ein Beförderungsanspruch nur besteht, wenn Kinder von einem räumlich völlig abgetrennten oder entlegenen Stadt- oder Ortsteil zum Kindergarten transportiert werden müssen und keine Wohnortnähe zur Einrichtung mehr besteht (der TV berichtete mehrfach). Deshalb entfällt laut Kreisverwaltung der Beförderungsanspruch für Kinder aus DORF (Stadt Wittlich), HOXEL und MORSCHEID-RIEDENBURG (Einheitsgemeinde Morbach, Hunsrück) sowie der Klausener Ortsteile POHLBACH und KRAMES (Verbandsgemeinde Wittlich-Land). "Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen", hatte Landrätin Beate Läsch-Weber in einem Schreiben dazu mitgeteilt. Aber der Kreisverwaltung ginge es auch um eine Gleichberechtigung aller Familien: Werden Kinder aus Dorf, die laut Kreisverwaltung keinen Beförderungsanspruch haben, dennoch auf Kosten des Kreises zum Kindergarten transportiert, wird es schwer zu argumentieren, warum dieser Service nicht auch anderen Familien - etwa für Kinder aus Dörbach zur Kita Salmtal - zuteil wird. Zudem seien solche freiwilligen Leistungen angesichts leerer Kassen nicht mehr drin. In Morbach wurden zehn Kinder für den Bus gemeldet, in Klausen liegen bisher 16 Anmeldungen vor. Wie groß das Interesse in Dorf und Neuerburg ist, steht noch nicht fest. (scho)

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