Hirschfelder Mühle: Das Dach muss weg

Seit zweieinhalb Jahren ein Thema, und letztlich ist immer noch kein Ende in Sicht. Das Oberverwaltungsgericht befasste sich nun mit dem Umbau und der Erweiterung der einstigen Hirschfelder Mühle.

Horbruch. (vm) Viele Bürger der Umgebung rund um Horbruch fragen immer wieder nach dem Stand der Dinge. Im August 2009 ließ der Eigentümer das Wasserbecken an der Hirschfelder Mühle auf der Gemarkung Horbruch beseitigen. Nachdem der Bauherr seine Zusage, dies bis Ende Juni 2009 zu erledigen, nicht eingehalten hatte, ging die Kreisverwaltung Birkenfeld davon aus, dass sie den Rückbau veranlassen muss. Daher wurde die Beseitigung des Beckens und der Zaunanlage in einen Auftrag gepackt. Die Beseitigung einer ebenfalls nicht genehmigten Überdachung stehe als Nächstes an, hieß es bereits im Oktober 2009. Der zuständige Dezernent der Birkenfelder Kreisverwaltung, Jürgen Schlöder, erläutert: "Mit bauaufsichtlicher Verfügung vom Mai 2008 wurde die Beseitigung von auf dem Anwesen Hirschfelder Mühle ohne Genehmigung errichteten baulicher Anlagen und Teile angeordnet. Es handelte sich um die Zaunanlage, das Wasserbecken, das Dach über der Terrasse des Garagenanbaus einschließlich seiner Tragkonstruktion und Eindeckung, die zweite Außentreppe und die vorgenommenen Auffüllungen durch Ablagerung von Erdaushub. Bezüglich dieser Maßnahmen wurde die sofortige Vollziehung angeordnet und die Durchführung der Ersatzvornahme angedroht, wenn der Bauherr die Beseitigung nicht veranlasst." Gegen die Verfügung legte der Bauherr Widerspruch ein, parallel dazu beantragte er die verwaltungsgerichtliche Aussetzung der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nachdem die Aussetzung durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden war, hat der Bauherr 2008 und 2009 selbst das Wasserbecken, die Außentreppe und die Auffüllungen beseitigt. Somit war in der Verhandlung über den Widerspruch des Bauherrn vor dem Kreisrechtsausschuss nur noch über die Überdachung und die Zaunanlage zu entscheiden. Mit Widerspruchsbescheid vom 12. Juli 2010 wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Dagegen erhob der Bauherr Klage beim Verwaltungsgericht, die zurzeit noch anhängig ist. Dort befinden sich auch die Verwaltungsakten. Inzwischen hat der Bauherr auch die Zaunanlage beseitigt, sodass nur noch die Überdachung Gegenstand der Klage ist.

HintergrundMühlen-Affäre: Der Eigentümer hatte vor einigen Jahren das alte, idyllisch gelegene Gebäude von Hahn-Geschäftsführer Jörg Schumacher erworben, riss dieses dann ohne baurechtliche Genehmigung ab und ersetzte es durch Neubauten.

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