Hochmoselbrücke: Verein hat keinen Anspruch auf Akteneinsicht

Trier · Der Bürgerverein Pro Mosel wird keine Einsicht in die Prüfstatik des umstrittenen Hochmoslübergangs erhalten. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage des Vereins abgewiesen, weil eine Offenlage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Firmen gefährden würde.


Weil die Bürgerinitiative Pro Mosel vermutet, dass es beim Bau der Hochmoselbrücke "erhebliche statische Probleme gibt, die zu Bauverzögerungen und Kostensteigerungen führen" hatte der Verein vor dem Verwaltungsgericht Trier auf Akteneinsicht geklagt. Die Gegner des Großprojekts wollten die Prüftstatik einsehen.

Das Gericht hat nun jedoch entschieden, dass der Verein keinen Anspruch darauf hat. Das Gericht folgte der Ansicht der Landesregierung, dass durch eine Offenlegung der Akten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Firmen verletzt würden.

"Aus dem Inhalt der Prüfstatik könnten wesentliche Informationen über die angewendeten Verfahrensweisen und das zugrundeliegende Firmenwissen gewonnen werden", heißt es in dem Urteil. Da die Firmen dem nicht zugestimmt hätten, habe das Land die Einsicht zu Recht verweigert. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats Berufung beantragen. kah

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