Hochwasserschutz
HOCHWASSERSCHUTZ: Im Hinblick auf den Hochwasserschutz werden an Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöltanks) in Überschwemmungsgebieten zusätzliche Anforderungen gestellt.
07.02.2003
, 16:07 Uhr
Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Solche Anlagen dürfen in Überschwemmungsgebieten nur eingebaut werden, wenn sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen. Info: Kreisverwaltung, Telefon 06571/14-416.