Hochwasserschutz

HOCHWASSERSCHUTZ: Im Hinblick auf den Hochwasserschutz werden an Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöltanks) in Überschwemmungsgebieten zusätzliche Anforderungen gestellt.

Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Solche Anlagen dürfen in Überschwemmungsgebieten nur eingebaut werden, wenn sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen. Info: Kreisverwaltung, Telefon 06571/14-416.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort