Prozess Hunsrücker wegen Missbrauchs verurteilt

Morbach/Trier · Ein Mann aus dem Hunsrück ist vom Landgericht Trier wegen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner Stieftöchter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Dabei haben auch seine Vorstrafen eine Rolle gespielt.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - 02.09.2014 , Baden-Württemberg, Karlsruhe: Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Im Prozess gegen eine 63-Jährige, die vor zwölf Jahren Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann geleistet haben soll, wird voraussichtlich am 29.06.2018 in Lübeck das Urteil verkündet. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - ILLUSTRATION - 02.09.2014 , Baden-Württemberg, Karlsruhe: Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Im Prozess gegen eine 63-Jährige, die vor zwölf Jahren Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann geleistet haben soll, wird voraussichtlich am 29.06.2018 in Lübeck das Urteil verkündet. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Uli Deck

Weil er sich seinen beiden Stieftöchtern mehrfach sexuell genähert haben soll, ist ein Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Die Anklage Ein Mann soll seine beiden Stieftöchter laut Anklage insgesamt vier Mal sexuell missbraucht, sie unter anderem unsittlich berührt und vergewaltigt haben. Die Taten sollen zwischen Februar und Juni 2019 in der Wohnung der Familie in einem Ort im Hunsrück passiert sein. Der Angeklagte hatte die Taten am ersten Prozesstag teilweise eingeräumt, sie seien aber alle im Einverständnis mit den beiden Mädchen, die nicht bei der Familie leben, passiert sein. Diese bestritten das jedoch. Der Angeklagte hatte sich nach seinem Geständnis, das den beiden Mädchen ihre Aussage vor Gericht nicht ersparte,  und auch im weiteren Verlauf der Verhandlung bei den Mädchen entschuldigt.

Die Vorstrafen: Der Angeklagte ist in zwei Prozessen 2005 und 2009 wegen des Besitzes, der Beschaffug oder der Verbreitung von kinderpornografischen Bildern  rechstkräftig verurteilt worden. Die Bewährung der zweiten Verurteilung lief erst Anfang vergangenen Jahres, also kurz vor den angeklagten Taten,  ab.

Die Plädoyers Vier Jahre Haft forderte die Staatsanwältin für die dem Angeklagten zur Last gelegten Fälle. Zudem plädierte sie dafür, den Mann nach der Verbüßung seiner Gefängnisstrafe unter Führungssaufsicht zu stellen. Das  ist nach deutschem Strafrecht eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die das Gericht  zusätzlich zu einer  Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten  anordnen kann, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird. Die Vertreterin der Nebenklägerinnen schloss sich dem Strafmaß der Staatsanwältin an. Die Verteidgerin des Angeklagten plädierte auf eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Das Urteil Die Erste Große Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Günther Köhler folgte dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage und verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren Haft mit anschließender Führungsaufsicht. Die Kammer habe keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeuginnen und keine Zweifel daran, dass die Schwestern die Berührungen ihres Stiefvaters nicht gewollt hätten. Richter Köhler gab dem Angeklagten noch mit auf den Weg, dass er, wenn er aus der Haft entlassen sei, bei jedem weiteren Vergehen dieser oder ähnlicher Art aufgrund  seiner Vorstrafen und der jetzigen Verurteilung in eine psychatrische Klinik eingewiesen werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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