Hunsrückerin zu Tode gefoltert: Angeklagter im Sarah H.-Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt

Neubrandenburg/Fischbach · Das Landgericht Neubrandenburg hat einen Angeklagten, der seine Lebensgefährtin aus dem Hunsrückort Fischbach (Kreis Birkenfeld) zu Tode folterte, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Richter sprach den 51-Jährigen aus dem norddeutschen Dorf Alt Rehse am Freitag der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Kurz vor Schluss kommt eine Art indirektes Geständnis. „Ihr Tod kam für mich mehr als überraschend, und ich kann mir nicht erklären, warum ich nicht den Notarzt geholt habe“, erklärt der 51-jährige Angeklagte am Freitag vor dem Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern.

Kurz danach wird der Mann, der seine aus Rheinland-Pfalz stammende Lebensgefährtin zu Tode gefoltert hat, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte galt als vermindert schuldfähig. Die genaue Todesursache der Frau blieb laut Gericht unklar.

Das Opfer war durch eine Fernseh-Kuppelshow bekannt geworden. Die Frau, die bei Amtsgeschäften gerichtlich betreut wurde, hatte den Angeklagten über das Internet kennengelernt.

Nach Auffassung des Gerichts fesselte der Mann im Juni 2016 nach einem Streit seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin nackt ans Bett, folterte sie mit einer Peitsche und gab ihr so lange kein Essen und Trinken, dass sie schließlich starb. Der Angeklagte hatte versucht, sie wiederzubeleben, aber vergeblich.

Der Richter Klaus Kabisch spricht den 51-Jährigen der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. „Einiges an Ihrem Verhalten hat nahezu skurril angemutet“, sagt Kabisch.

Im Prozess machte der Mann bis zum Schluss keine Angaben zu den Vorwürfen. Polizisten und ein Gefängniswärter sagten vor Gericht, er habe die Frau misshandelt, weil er angenommen habe, dass „der Bundesnachrichtendienst und die Dorfbewohner“ die 32-Jährige auf ihn angesetzt hätten. „Sie sollte mich zersetzen“, habe er erklärt. Sie soll angeblich auch Brillen und Schlüssel gestohlen haben. „Das kam uns auch sonderbar vor“, sagte ein Polizist.

Ihre Leiche war erst Anfang August im Haus des 51-Jährigen im Dorf Alt Rehse entdeckt worden. Der Mann hatte die Tote nach eigenen Angaben gewaschen, in Decken und Folien gewickelt und auf eine Sackkarre in dem ehemaligen Gasthof gebunden. Nachbarn hatten die Frau schon länger vermisst. Der Mann hatte mit allen Nachbarn Streit - vor allem, weil er immer wieder für Ruhestörungen sorgte.

Der 51-Jährige stammt aus der Nähe von Stuttgart und war Mitte der 90er Jahre nach Belzig in Brandenburg gezogen. Schließlich ging er mit seiner ersten Frau nach Alt Rehse und übernahm dort den früheren Gasthof.

Die Beziehung kippte. Die Frau zog Anfang 2015 aus. Danach begannen seine Probleme im Ort. Als seine Lebensgefährtin, das spätere Opfer, dann zu ihm zog, schien sich kurz alles zu beruhigen, wie Dorfbewohner berichteten. Allerdings nicht lange. Die Tote wurde Anfang August entdeckt, weil der Mann wieder einmal morgens für eine Ruhestörung sorgte und die Polizei kam.

Mit dem Urteil blieb das Gericht, das die Tat als „schwere Kriminalität“ bezeichnete, knapp unter der Forderung der Anklage. Das Gericht hielt dem bisher nicht vorbestraften Mann zugute, dass ihm eine psychiatrische Gutachterin eine „krankhafte seelische Störung“ bescheinigte. Deshalb sei er zur Tatzeit vermutlich nur vermindert schuldfähig gewesen. Das reiche aber nicht aus, um den Mann dauerhaft in eine Psychiatrie einzuweisen, erklärte Kabisch.

Oberstaatsanwalt Bernd Bethke hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Die Nebenklage, die den Vater des Opfers vertrat, plädierte dagegen auf Totschlag und verlangte elf Jahre Haft: „Sie hatten dem Vater versprochen, gut für die Tochter zu sorgen.“ Der Verteidiger des 51-Jährigen hatte einen Freispruch verlangt, da ihm die Tat nicht nachzuweisen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf. Im Internet hatte er sich einmal als „Reichsbürger“ bezeichnet - das spielte im Prozess aber keine Rolle.

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