IHRE MEINUNG

Zur möglichen Fusion der Verbandsgemeinde Thalfang mit Nachbargemeinden meint dieser Leser:

Wie heißt es so schön: Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare. In der Einheitsgemeinde Morbach wird das aber noch extremer auf die Spitze getrieben. Da gibt es dann auf den Formularen noch die Feststellung: "Bei dem Wunsch nach einer Erdbestattung kann diese nur noch in Morbach durchgeführt werden!” Denn, so der TV vom 11. November: "Nicht jede Bestattungsform wird (in den Ortsbezirken der Einheitsgemeinde Morbach) auf jedem Friedhof möglich sein." Und weiter schreibt der TV: "So könnten Baumgrabfelder nur auf einigen wenigen Friedhöfen möglich sein." Als ehemaliger Ortsbürgerbürgermeister von Neunkirchen (Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf) weiß ich aus langjähriger Erfahrung, wie empfindsam insbesondere ältere Mitbewohner bei Thema Friedhof sind. Und für nicht wenige stehen nach wie vor Erdbestattungen, für andere hingegen Baumgrabfelder außerhalb jeglicher bürokratischer Betrachtung. Man will, wenn irgend möglich fußläufig zur Grabpflege den dorfeigenen Friedhof erreichen. Man will aber auf keinen Fall, dass auch noch beim Friedhof, wo alles recht genau vorgeschrieben wird, die Kommunalpolitiker von oben herunter anordnen, wie Angehörige, wie der langjährige Lebenspartner, bestattet werden darf. Und da frag' ich mich schon, ob wir als Neunkirchener uns in die Einheitsgemeinde als unselbstständiger Ortsbezirk eingliedern sollen und den mit viel Arbeit eigenständig in der Nachkriegszeit errichteten Friedhof, dessen Satzung immer wieder auf die Bürgerwünsche hinsichtlich aller möglichen Bestattungsformen angepasst wurden, solch bevormundenden Überlegungen wie in der Einheitsgemeinde Morbach unterordnen sollen. Manfred Bungert, Neunkirchen

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