AUS DEM ARCHIV: Februar 2019 Bestattung: Bald unter Bäumen

Bernkastel-Wittlich · Im Kreis wird es noch in diesem Jahr die Möglichkeit geben, Urnen im Wald bestatten zu lassen. Auch ein Friedweinberg ist denkbar.

 Urnen im Wald zu bestatten, war bisher im Kreis Bernkastel-Wittlich nicht möglich.

Urnen im Wald zu bestatten, war bisher im Kreis Bernkastel-Wittlich nicht möglich.

Foto: klaus kimmling

„Die Auswahl ist enorm“, sagt der Wittlicher Bestatter Guido Eis. Gemeint ist die Vielzahl an Möglichkeiten, die mittlerweile bei Bestattungen bestehen. Denn die Wünsche der Menschen haben sich in den vergangenen Jahren rasant verändert.

Seit den 1990er Jahren haben Ein­äscherungen und Urnenbestattungen stark zugenommen. Schätzungsweise zwischen 70 und 80 Prozent aller Bestattungen im Kreis Bernkastel-Wittlich sind heutzutage Urnenbestattungen. Beisetzungen in Särgen werden immer seltener. Hinzu kommt, dass sich immer mehr Menschen für die pflegeleichte Variante entscheiden: Rasengräber liegen im Trend – vor allem wegen der geringeren Folgekosten. Guido Eis vom Bestattungsinstitut Eller-Schrot: „Die Grabvarianten haben deutlich zugenommen.“ Früher habe es lediglich Reihen- und Doppelgräber gegeben.

Die Kommunen haben auf die veränderten Wünsche der Bürger reagiert. In der Verbandsgemeinde Wittlich-Land etwa können Urnen und Särge in Reihen-, Doppel- und Raseneinzelgräbern beigesetzt werden. Zusätzlich werden für Urnen Rasendoppelgräber oder Urnen­stelen angeboten.

In den Gemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues gibt es neben den Grabstellen für Erdbestattungen eigene Grabfelder und Rasengräber für Urnen.

In der Stadt Wittlich gibt es neben Wahlgräbern für Erd- und Urnenbestattungen auch Grabkammern, Reihengräber für Erd- und Urnenbestattungen, Rasengräber, Kindergräber, ein Grabfeld für „Sternenkinder“, eine Urnenwand und ein islamisches Grabfeld. Und seit dem 1. Januar 2018 können auf dem Friedhof Trierer Landstraße in Wittlich  Urnen an Bäumen beigesetzt werden; auf Wunsch anonym oder auch mit einer Namensplakette auf einer dafür eigens errichteten Stele.

Über diese Form werde auch in verschiedenen Gemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nachgedacht. Noch sind dort die häufigsten Bestattungsformen die Urnenbeisetzungen im Urnenreihengrab und Urnenwahlgrab.

Was es im Kreis bisher noch nicht gibt, sind Bestattungswälder. Bislang mussten Menschen, die den Wunsch haben, mit ihrer Urne am Baum in einem Wald beigesetzt zu werden, in die weitere Region ausweichen: nach Niederweiler im Eifelkreis oder nach Niederhosenbach im Kreis Birkenfeld. Wer seine Asche verstreuen lassen möchte – sei es über Land oder auf See – muss ins Ausland: In Deutschland besteht Bestattungspflicht.

Doch es tut sich was im Kreis. Zwei Bestattungswälder sollen in diesem Jahr realisiert werden: hoch über dem Moseltal in Lieser und in Traben-Trarbach. Patrice Langer, Bürgermeister von Traben-Trarbach, ist ein großer Befürworter des Bestattungswaldes: „Das ist gut für die Region und die Menschen.“ Die hätten eine Bindung zu ihrer Region und zu ihrem Ort.

Dieser Meinung ist auch Guido Eis vom Bestattungsunternehmen Eller-Schrot in Wittlich: „Stellen Sie sich vor, die Oma soll in Niederweiler bestattet werden, wo sie ihr Leben lang noch nicht war...“ Außerdem gibt er zu bedenken, dass für die meisten Menschen ein Ort des Gedenkens in der Nähe wichtig sei.

Der erste Bestattungswald im Kreis wird voraussichtlich schon in wenigen Monaten auf dem Lieserer Plateau auf einem 16 Hektar großen Gelände entstehen, zunächst auf   einer Fläche von drei Hektar. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans liegt derzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Prüfung. Der Antrag auf Friedhofsgenehmigung ist bei der Kreisverwaltung. Längere Fristen kann jede Gemeinde bestimmen, aber keine kürzeren. Durch den Wandel haben sich auf vielen Friedhöfen die Platzprobleme entschärft. Früher wurden häufig sogar zusätzliche Flächen in Friedhofsnähe vorgehalten, für den Fall, dass es einmal eng wird. Allerdings wirken die Bestattungsgewohnheiten früherer Zeiten auf vielen Friedhöfen noch nach: Durch unterschiedliche Liegezeiten ist eine gewisse Unordnung entstanden. Einzelne Gräber stehen neben bereits abgeräumten Flächen.

Die Liegezeiten legen die Gemeinden in ihrer Friedhofssatzung fest, mancherorts betrug sie früher bis zu 40 Jahre. Es gibt allerdings Vorgaben vom Land: Das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz schreibt eine Mindestruhefrist von 15 Jahren vor, sowohl für Urnen als auch für Särge.

In manchen Orten wird daher überlegt, wie mit den Freiflächen umgegangen werden soll. So gibt es in Enkirch seit einigen Jahren die Idee, einen Friedweinberg anzulegen. Ortsbürgermeister Roland Bender: „Wir sind immer noch in der Entscheidungsfindung.“ In mehreren Reihen sollen Reben gepflanzt werden. Vor jeder Rebe könnte eine Urne in der Erde versenkt werden.

In Morbach ist das Thema Bestattungswald vom Tisch – nachdem sich bei einem Bürgerentscheid 2015 eine große Mehrheit der Morbacher gegen einen Bestattungswald entschieden hatte.

„Wir haben unsere Friedhofssatzung den Bedürfnissen der Bürger angepasst“, sagt Bürgermeister Andreas Hackethal. Es seien naturnahe Bestattungsformen eingeführt worden.

In der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ist ein Bestattungswald derzeit nicht geplant. Dort gab es vor einigen Jahren mehrere Anläufe für einen Bestattungswald. Diese scheiterten jedoch. Für das 230 Einwohner zählende Schönberg war das Projekt zu groß, in Hilscheid fehlte ein geeignetes Waldstück.

Wie ist ihre Meinung zum Thema? Schicken Sie sie uns gerne an
mosel@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort