Im Namen des Rehs

WITTLICH/BERNKASTEL-KUES. (red) Brachliegende Äcker sollten nicht vor dem 15. Juli gemäht werden, da sonst Bodenbrüter wie Lerche, Wachtel oder Rebhuhn gefährdet sind. Darum bittet die Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich des Landesjagdverbands alle Landwirte.

Landwirte, die Ackerflächen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung nehmen, sind verpflichtet, die Bracheflächen mindestens einmal im Jahr zu mähen oder zu mulchen. Doch eben auf jenen Brachen lassen sich auch gerne Bodenbrüter wie Lerche, Wachtel oder Rebhuhn nieder. Um diese Arten zu schützen, galt bisher eine Sperrfrist vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit durften Brachen wegen der Bodenbrüter nicht gemäht oder gemulcht werden. Auf Antrag verschiedener Bundesländer sollte diese Sperrfrist zunächst auf den 15. Juni verkürzt werden. Doch nach intensiven Verhandlungen und Einzelgesprächen verschiedener Jagd-Organisationen wurde erreicht, dass die Sperrfrist bis zum 30. Juni bestehen bleibt. Die in der Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich organisierten Jäger bitten die Landwirte trotz dieser Verkürzung der Sperrfrist, ihre Brachen nicht vor dem 15. Juli zu mähen. Besonders Wachtel, Lerche und Rebhuhn sind durch die Vorverlegung des Mäh- und Mulchtermins akut gefährdet, da die Flug- und damit die Fluchtfähigkeit der Tiere noch nicht vollständig ausgebildet ist. Auch Rehkitze geraten zu diesem frühen Termin unter die Mähmaschine, wobei sie grausam verstümmelt werden und schließlich sterben. Die Jäger bitten die Landwirte deshalb, mit dem Mähen und Mulchen zwei Wochen länger zu warten, als die offizielle Sperrfrist gilt. Und erst wieder ab Juni auf den Brachen zu fahren: "Aus landwirtschaftlicher Sicht ist das Mähen nach dem 15. Juli nur eine geringfügige Einschränkung, die für den Tier- und Artenschutz aber eine erhebliche positive Auswirkung hat."

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