Im Namen des Volkes

Dieser Tage reichen die Gemeinden wieder Vorschläge ein zur Wahl von Schöffen. Die Thalfanger Grundschul-Konrektorin Marliese Rondé-Feuchtner ist in dieser Funktion bereits seit acht Jahren aktiv.

 Marliese Rondé-Feuchtner ist seit acht Jahren ehrenamtlich Schöffin am Landgericht Trier. TV-Foto: Ursula Schmieder

Marliese Rondé-Feuchtner ist seit acht Jahren ehrenamtlich Schöffin am Landgericht Trier. TV-Foto: Ursula Schmieder

Thalfang. (urs) Der "Leitfaden für Schöffen" ist das Eine. Detailliert gibt er vor, welche Aufgaben und welche Rechte Schöffen haben - aber auch, wie sie im Amt gekleidet sein sollten. Auf einem anderen Blatt steht jedoch, was bei den jeweiligen Verhandlungen auf den Tisch kommt. "Was man dabei erfährt, kann schon belastend sein", räumt Marliese Rondé-Feuchtner ein, eine Schöffin am Landgericht Trier.

Die Thalfanger Grundschul-Konrektorin bekleidet das Ehrenamt seit acht Jahren, mittlerweile also in einer zweiten vierjährigen Amtsperiode. In dieser Zeit hat sie sich mit Totschlag ebenso auseinander setzen müssen wie mit Verkehrsunfällen, Fahrerflucht oder Drogendelikten. "An die Substanz" gingen Vergewaltigungs- oder Missbrauchsprozesse, sagt Rondé-Feuchtner. Dennoch müssten Richter immer möglichst sachlich urteilen und "die Emotionen raus lassen". Die Vorgabe laute, so gerecht und so objektiv wie möglich zu richten. Denn ein Urteil beeinträchtige das Leben eines Angeklagten ja mitunter erheblich. Daher seien auch Aspekte wie das Umfeld oder die Entwicklung eines Beschuldigten zu berücksichtigen. Denn der Einzelne sei zwar verantwortlich für seine Tat, doch es gebe ja auch immer eine Entwicklung, die da eine Rolle spiele. Wenn es dann letztlich heißt, "die Kammer ist zu folgendem Urteil gekommen", bedeutet das eben auch, dass sie nicht einstimmig dazu gekommen ist, sondern mehrheitlich. Angesichts dieses Hintergrundwissens steht für Rondé-Feuchtner eine etwaige Kritik an der Urteilsfindung Anderer außer Frage: "Ich habe kein Recht, eine juristische Entscheidung anzweifeln zu wollen."

Wann die einzelnen Schöffen (siehe Extra) Termine wahrzunehmen haben, wird ihnen schon Monate vorab mitgeteilt. Und zwar mittels einer ausgelosten Jahresplanung, in der die Laienrichter in aller Regel mindestens einmal pro Monat eingeteilt sind. Worum es in den Verhandlungen geht, erfahren sie allerdings immer erst unmittelbar vor der Verhandlung. Oft folgen jedoch auf eine Hauptverhandlung weitere Sitzungstage. Mitunter gehen darüber Monate ins Land, so dass sich die Schöffen vor einer Urteilsfindung erneut in ihre Aufzeichnungen vertiefen. Wird der Termindruck allzu groß, entlasten Hilfsschöffen die Schöffen. Die Einbindung von Schöffen bei einer Urteilsfindung zielt laut Rondé-Feuchtner darauf ab, dass die Laienrichter "aufgrund ihrer Lebenserfahrung" urteilten. "Wir vertreten ja das Volk", macht sie den Unterschied deutlich zu den Berufsrichtern, die an eine streng juristische Denkweise gebunden sind. Extra "Schöffinnen und Schöffen haben als Inhaber eines "Richteramtes" das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Es kann daher vorkommen, dass Schöffen diese bei einer Urteilsfindung überstimmen. "Schöffenfähig" sind nicht vorbestrafte deutsche Staatsbürger, die nicht jünger als 25 und nicht älter als 70 Jahre sind und seit mindestens einem Jahr in ihrer Gemeinde leben. Ab Januar 2009 wird sich die bisher vierjährige Amtsperiode von Schöffen auf fünf Jahre verlängern. Vorschläge für das Ehrenamt reichen Gemeinden und Jugendhilfeausschüsse bis zum 31. August beim zuständigen Amtsgericht ein. Dortige Schöffenwahlausschüsse wählen bis zum 15. Oktober in allen Bundesländern die neuen Schöffen für die Amts- und Landgerichte. In Rheinland-Pfalz aktuell zu besetzen sind mehr als 3000 Schöffenämter: 1145 Hauptschöffen, 974 Hilfsschöffen, 418 Jugendhauptschöffen und 542 Jugendhilfsschöffen. (urs)

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