Im Nebenraum, draußen oder gar nicht

Nebenräume einrichten oder Heizstrahler aufstellen: Gaststätten-Betreiber bereiten sich auf das Rauchverbot vor, das in Rheinland-Pfalz Mitte Februar eingeführt wird. Bürger können Verstöße anzeigen. Allerdings müssen die Anzeigen einer Nachprüfung vor Gericht standhalten.

Wittlich. Rolf Servatius, Inhaber des Gasthauses Servatius in Wittlich-Wengerohr, weiß noch nicht so recht, was auf ihn zukommt, wenn am 15. Februar das Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz in Kraft tritt. "Was kostet es, wenn einer doch raucht? Und wer kontrolliert das Gesetz?", fragt sich der Gastwirt. (siehe Infobox)Das Gesetz schreibt vor, dass in Gaststätten künftig nur noch in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden darf, die nicht größer sein dürfen als der Hauptraum. Betreiber müssen diese Räume ausweisen.Sorge, wie Kunden reagieren werden

Servatius hat einen separaten Raum, den er zum Raucherraum umfunktionieren will. Sorge bereitet ihm jedoch, wie Kunden auf das Rauchverbot im Thekenbereich reagieren werden. "Einige haben schon gesagt, wenn sie nicht rauchen dürften, würden sie ihr Bier zu Hause trinken." Das Restaurant Daus in der Wittlicher Innenstadt hat seit vier Jahren zwei Nichraucherräume. "Jetzt wird auch der Thekenbereich rauchfrei", sagt Inhaber Klaus-Peter Daus. "Für Raucher wird es einen separaten Raum mit Lüftungsanlage geben. Bis zu 30 Personen haben dort Platz." Seine Mitarbeiter würden sich auf das Rauchverbot freuen, vor allem darauf, "nicht ständig verrauchte Kleider zu haben." Einen Extra-Raum kann Alwin Reitz, Betreiber der Kneipe Canapee, nicht ausweisen: Er hat ein Ein-Raum-Lokal. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als seine Gäste zum Rauchen vor die Tür zu schicken. "Wir haben vorgesorgt und eine Markise sowie Windschutz-Elemente angebracht", sagt Reitz. Heizstrahler würden für die nötige Wärme sorgen.Kein spezielles "Beschwerdetelefon"

Das Wittlicher Ordnungsamt wird kontrollieren, ob das Rauchverbot eingehalten wird. "Es wird Stichproben geben und anlassbezogene Kontrollen", sagt der städtische Pressesprecher Ulrich Jacoby. Außerdem werde das Amt bei Anzeigen von Bürgern tätig. Ein "Beschwerdetelefon" speziell für Verstöße gegen das Rauchverbot werde es nicht geben. "Verstöße können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch beim Ordnungsamt gemeldet werden." Sie müssten aber so konkret sein, dass sie bewiesen werden könnten und einer Nachprüfung durch das Gericht standhielten, so Jacoby. Ein Gastwirt, der mehrfach gegen das Gesetz verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut Jacoby wird dann seine "persönliche Zuverlässigkeit" geprüft. "Je nach Ergebnis der Prüfung kann dies auch zum Entzug der Gaststätten-Erlaubnis führen." Meinung Vor die Tür? Kein Problem. Jetzt steht das Rauchverbot in Gaststätten auch in Rheinland-Pfalz kurz bevor. Noch weiß mancher Wirt nicht, welche Pflichten das Nichtraucher-Gesetz mit sich bringt, noch droht mancher Gast, zu Hause zu bleiben, wenn er in seiner Kneipe nicht mehr rauchen darf. In anderen Ländern hat sich gezeigt, dass das Rauchverbot ohne viel Bohai umgesetzt wurde. Jede ungewollte Änderung bringt Geschrei mit sich - aber auch Chancen. Essen und trinken, ohne voll gequalmt zu werden, schätzen nicht nur Nichtraucher. Für Kellner wird es eine Erleichterung werden, nicht ständig in einer Rauchwolke arbeiten zu müssen. Die Kneipenkultur wird nicht kaputt gehen, denn Geselligkeit gibt es nicht allein zu Hause. Dass Raucher ihre Zigarette in einem Nebenraum anzünden oder vor die Tür gehen, wird sich einspielen und zur Normalität werden. b.weber@volksfreund.deExtra Wer kontrolliert das Rauchverbot? Betreiber von Gaststätten sind dafür verantwortlich, dass das Rauchverbot durchgesetzt wird. Schilder müssen auf Nebenräume, in denen Rauchen erlaubt ist, hinweisen. Gäste, die trotzdem rauchen, und Gastwirte, die ihrer Kennzeichnungs- und Hinweispflicht nicht nachkommen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro. Betreiber, die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten nicht beachten, droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Die Ordnungsämter kontrollieren und ahnden Verstöße gegen das Rauchverbot. Weitere Infos auf der Internetseite des rheinland-pfälzschen Gesundheitsministeriums unter www.masfg.rlp.de. Kontakt zum Ordnungsamt der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, Telefon 06571/17-1100, E-Mail: info@stadt.wittlich.de. (bw)

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