Justiz Streit um Ausbaubeiträge: Gericht lehnt Berufung ab

Morbach-Heinzerath · Im Streit um Ausbaubeiträge in Heinzerath fehlt es dem Oberverwaltungs­gericht an erforderlichem Rechtschutzinteresse. Die Kläger sind enttäuscht.

Im Streit um Ausbaubeiträge in Heinzerath: Gericht lehnt Berufung ab
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Es war nur eine kurze Info, die Bürgermeister Andreas Hackethal dem Morbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mitgeteilt hat: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz habe den Antrag zur Zulassung der Berufung eines Heinzerather Bürgers abgelehnt, teilt er dem Rat mit.

Dahinter steckt der seit Jahren andauernde Streit über den Ausbau der Valeriusstraße in Heinzerath. Anwohner monieren mutmaßliche Fehler in Aufmaß und Abrechnung der Arbeiten (der TV berichtete mehrfach). Das OVG schreibt in seinem acht Seiten umfassenden Beschluss, dass der Antrag unbegründet sei. Die Gemeinde Morbach als Beklagte habe den Ausbaubeitrag im August 2019 auf 5097,60 Euro vermindert. Damit fehle es für den Antrag an dem erforderlichen Rechtschutzinteresse.

Nach dieser Ermäßigung der Beitragsschuld rechtfertigten die von den Klägern geltend gemachten Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils noch die behaupteten Verfahrensmängel eine Berufungszulassung. Zahlreiche Zweifel seien zwar aufgeführt, aber nicht ausreichend dargelegt worden. Anders als die Kläger meinten müsse das Verwaltungsgericht, das in der Vorinstanz der Gemeinde Morbach in wesentlichen Punkten recht gegeben hatte, keinen Sachverständigen beauftragen, der die Richtigkeit der Massenermittlung überprüft.

Im Sommer hatte das OVG einen Vergleichsvorschlag über die Summe von 4900 Euro unterbreitet, den jedoch beide Seiten abgelehnt hatten.

Manfred Kräber, dessen Abrechnung stellvertretend für die aller Anlieger vor Gericht verhandelt worden ist, ist enttäuscht von dem Urteil. „Ich sehe das so, dass unsere Punkte abgeschmiert und bewusst ignoriert werden“, sagt er. Das OVG habe in seiner Begründung Sachen aufgeführt, die er und seine Frau als Kläger nicht behauptet hätten. „Wir schöpfen alle Rechtsmittel aus“, sagt er. Gegen den Beschluss des OVG hat das Ehepaar Kräber eine Anhörungsrüge erlassen, „weil unsere Argumente nicht gehört und gewürdigt wurden.“ Lege man den Vorauszahlungsbescheid vom 30. März 2015 auf einer Basis von 6416,88 Euro zu Grunde, so habe sich der zu zahlende Betrag um mehr als 20 Prozent reduziert, sagt Kräber.

Uwe Andretta, der als dritter Beigeordneter derzeit die Geschäfte für den in Urlaub weilenden Bürgermeister führt, sagt, es sei gut, dass das OVG entschieden habe. Weiter will er sich zu dem Vorgang nicht äußern.

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