Immer mit der Ruhe! Gericht sieht das anders

Stadt und Landkreis wollen am Cusanus-Gymnasium Wittlich eine Großsporthalle mit Mehrzwecknutzung bauen. Nachbarn finden das unzulässig, weil die Halle in einem Wohngebiet geplant sei. Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt entschieden: Die Baugenehmigung für das Großprojekt verstoße nicht gegen Vorschriften, zumal sie Auflagen zum Lärmschutz enthalte.

Wittlich. Die Baugenehmigung hat die Kreisverwaltung am 15. Juli erteilt. Doch hält sie einer gerichtlichen Prüfung stand? Immerhin sehen Nachbarn ihre Rechte beeinträchtigt. Eine erste Prüfung bestätigt jedoch die Baugenehmigung. Dem Argument, der Neubau werde in einem Wohngebiet errichtet, was bauplanungsrechtlich tatsächlich nicht zulässig wäre, ist das Verwaltungsgericht Trier nicht gefolgt. Dessen Richter haben entschieden, das Projekt verstoße nicht gegen Nachbarrechte. Die Richter hatten im Eilverfahren unter anderem zu prüfen, ob die Sport- und Mehrzweckhalle mit dem Gebietscharakter vereinbar sei.

Dazu ist das Trierer Gericht der Auffassung, dass das Projekt eben nicht in einem allgemeinen oder gar reinen Wohngebiet geplant sei. Damit hatte unter anderm ein benachbarter Eigentümer eines Wohnhausgrundstückes argumentiert.

Dagegen spreche laut Verwaltungsgericht, dass der Bereich sowohl durch Gymnasium und Realschule nebst Sporthalle und Sportplatz sowie die Kreisverwaltung geprägt sei. Auch liege kein Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme vor. Unzumutbare Beeinträchtigungen oder Störungen der dort lebenden Nachbarn seien nicht zu erwarten, denn die Baugenehmigung enthalte Auflagen zum Beispiel in Form von Nutzungseinschränkungen. Unter anderem war wegen Lärmbelästigungen beschlossen worden, dass etwa Vereinssport um 22 Uhr enden müsse und Veranstaltungen wie eine Rocknacht tabu sein sollen.

In den kommenden zwei Wochen kann gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

"Ich habe noch nichts schriftlich", sagt ein Betroffener auf die Frage, ob die Nachbarn weitere rechtliche Schritte nutzen wollen, und: "Die Entscheidung muss ich erst bewerten, dasselbe gilt für den beauftragten Anwalt."

Für die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erklärt Pressesprecher Manuel Follmann, man gehe weiter davon aus, "dass die erteilte Baugenehmigung einer gerichtlichen Prüfung standhält. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sieht sich die Kreisverwaltung in Bezug auf das einstweilige Rechtsschutzverfahren in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. In der Hauptsache bleibt das Ergebnis des Widerspruchverfahrens und eventuell sich anschließender Klagen abzuwarten."

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