In den Wind geschrieben

BRUCH. Bereits mehr als zwei Jahre zieht sich die Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplans für das Gebiet Bergweiler/Bruch bereits hin. Die Regionale Planungsgemeinschaft und die Verbandsgemeinde sind unterschiedlicher Meinung.

"Wir haben schon 10 000 Jahre ohne Windkraft gelebt und werden auch die nächsten 10 000 Jahre ohne sie überleben", sagte Fritz Kohl, Bürgermeister von Bruch, im Anschluss an die Gemeinderatssitzung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Angefangen hatte alles vor mehr als zwei Jahren. Der Verbandsgemeinderat hatte in einer Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplans drei Gebiete ausgewiesen, in denen Windkrafträder aufgestellt werden dürfen. Die Firma Bielefeld und Gillig verfasste dazu ein Gutachten. Ziel war es, einer Zerstückelung der Landschaft vorzubeugen und Windräder konzentriert an bestimmten Punkten aufzustellen. Als Standorte eigneten sich Niersbach, Hupperath und Bergweiler/Bruch. Die Kreisverwaltung hatte aber anschließend den Flächennutzungsplan nicht genehmigt, da die regionale Planungsgemeinschaft, die einen überregionalen Raumordnungsplan erstellt, die Ausweisung von Windkraftflächen in Bruch/Bergweiler für nicht geeignet hielt. Die Begründung dafür war die Unberührtheit der Natur in diesem Gebiet. Daraufhin hatte die Verbandsgemeinde gegen den Kreis Bernkastel-Wittlich Klage eingereicht. Sie war der Auffassung, dass die Einschätzung der Raumplanungsgemeinschaft den Bau der A 60 nicht berücksichtigt, die in diesem Gebiet verläuft. In der Zwischenzeit haben sowohl das Oberwaltungsgericht in Koblenz als auch das Bundesverwaltungsgericht aufgrund eines Falls in Prüm entschieden, dass die Raumordnungspläne für die Kreisverwaltungen bindend sind. Diskussion wurde sachlich geführt

Die Gemeinde Bruch sehe aufgrund dieses Urteils keine Aussicht, das Verfahren für sich zu entscheiden, teilte Kohl mit. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land habe daraufhin die Klage zurückgezogen. Kohl: "Der Gemeinderat hat die Diskussion sachlich geführt. Wenn keine Aussichten auf Erfolg bestehen, ist es nicht sinnvoll, es zu einem Prozess kommen zu lassen. Der Rat kann der Gemeinde das Kostenrisiko, das mit einem Prozess verbunden wäre, nicht zumuten".

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