In zwei Fällen stehen die Zeichen auf Vergleich
Seit mehr als einem halben Jahr liegen dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz drei Klagen vor. Bei der Stadt Traben-Trarbach und dem Kreis Cochem-Zell stehen die Zeichen auf Vergleich. Keine Einigung erzielte das Land Rheinland-Pfalz mit Landwirt Manfred Grünewald.
Hunsrück. Die Stadt Traben-Trarbach, der Kreis Cochem-Zell und der Vollerwerbs-Landwirt Manfred Grünewald aus Rödelhausen, Rhein-Hunsrück-Kreis, haben eine Klage gegen die dauerhafte Unterbrechung der Hunsrückhöhenstraße zwischen Lötzbeuren und Raversbeuren angestrengt.
Dazu war es im Zusammenhang mit der Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn gekommen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung, hatte die Verlegung der B 327 vorgesehen. Im geänderten Beschluss von 2007 fehlte wegen eines Schutzgebietes ein 1,5 Kilometer langes Teilstück der Hunsrückhöhenstraße. Der Fernverkehr wird großräumig umgeleitet. Landwirte müssen mit ihren Fahrzeugen dagegen einen geschotterten Wirtschaftsweg nutzen. Stellvertretend für einige von ihnen zog Grünewald vor Gericht, ideell unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft regionale Verkehrsentwicklung Hunsrück.
Der 44-Jährige und seine Ehefrau Renae besitzen 150 Milchkühe sowie 15 Ammen- und Mütterkühe. Ein beträchtlicher Teil des Viehs steht auf Wiesen in den Ortsgemeinden Irmenach und Kleinich, während sich der Betriebssitz in Rödelhausen befindet, so dass sie täglich diesen Weg befahren müssen.
Wegen der "miserablen Wegeverhältnisse" erleidet Grünewald nach eigener Aussage einen Schaden von knapp 4000 Euro im Jahr. Vergleichsverhandlungen mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten vom Landesbetrieb Mobilität, führten in seinem Fall nicht zum Erfolg. Das Verfahren, das während der Gespräche ruhte, wurde wieder aufgenommen. Ein Termin vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz steht noch nicht fest.
Dennoch hat der Vater dreier Kinder morgen, Donnerstag, einen Gerichtstermin. Er fordert Schadensersatz vom Flughafen Frankfurt-Hahn. Die Betreibergesellschaft habe, so die Auffassung seiner Anwälte, keine für den landwirtschaftlichen Verkehr geeignete Verbindung hergestellt.
Das war im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vorgesehen. Beim Flughafen will man sich zum schwebenden Verfahren nicht äußern. Der Güte- und Verhandlungstermin ist am Donnerstag, 2. Oktober, um 10 Uhr im Landgericht Bad Kreuznach.
Anders ist die Sachlage bei der Stadt Traben-Trarbach und dem Kreis Cochem-Zell. Für Verbandsgemeinde-Bürgermeister Ulrich Weisgerber (Traben-Trarbach) sieht alles nach einer Verhandlungslösung aus. Der Kreis Cochem-Zell will die Klage zurückziehen, sagt der erste Beigeordnete Hans-Jürgen Sehn. Der Ausbau des Zeller Berges (B 421) zwischen Zell und der B 327 sowie die Öffnung des "Koblenzer Tors" des Airports sei zugesagt.