Informationen über die Ausfuhr von Weinen
Trier · Wer Wein in ein Land außerhalb der EU exportieren will, muss in der Regel eine Ausfuhranmeldung im ein- oder zweistufigen Verfahren abgeben - seit dem 1. Juli 2009 auf elektronischem Weg. Eine Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK Trier) am Donnerstag, 13. März, 10 Uhr, führt in die Grundlagen der Zollverfahren ein und stellt die Internetausfuhranmeldung Plus vor: die einzige kostenlose Möglichkeit zu Abgabe einer Ausfuhranmeldung.
Anhand eines Fallbeispiels werden sämtliche Felder der Ausfuhranmeldung besprochen und erläutert. Des Weiteren gehen die Teilnehmer verschiedene Fallkonstellationen durch, und es werden individuelle Fragen beantwortet.
Dieses Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Abwicklung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar. red
Kontakt: IHK Trier, Gudrun Wewering, Telefon 0651/9777-210, E-Mail:
wewering@trier.ihk.de