Informieren erlaubt
Darf die Verbandsgemeinde Thalfang im Amtsblatt über die privatwirtschaftlich organisierte Sommerrodelbahn am Erbes kopf informieren beziehungsweise für sie werben? Die Wittlicher Kommunalaufsicht beantwortet die Frage nun mit "Ja".
Thalfang. (iro) Für reichlich Gesprächsstoff sorgte eine Anfrage der FWG in der jüngsten Thalfanger Verbandsgemeinderats-Sitzung. FWG-Sprecher Richard Pestemer wollte wissen, wer eine ganzseitige Anzeige für die Sommerrodelbahn im Amtsblatt zu verantworten und wer diese finanziert habe: der Betreiber oder die Verbandsgemeinde. VG-Bürgermeister Hans-Dieter Dellwo entgegnete, dass die Sommerrodelbahn ein Bestandteil des Zukunftskonzepts am Erbeskopf sei und dass "Verbandsgemeinde und Dörfer" diese auch gern unterstützten. Gereon Haumann (CDU) machte deutlich, dass der Betreiber am höchsten Punkt von Rheinland-Pfalz immerhin eine halbe Million Euro investiert habe. Man sei froh, einen solchen Investor gefunden zu haben. Das FWG-Ratsmitglied Hubert Schu konterte dagegen, dass jeder Handwerker seine Anzeige im Amtsblatt bezahlen müsse. Eine Anfrage des TV bei der Wittlicher Kommunalaufsicht brachte Klarheit in der Frage. Burkhard Born von der Kreisverwaltung beruft sich auf die Gemeindeordnung und stellt fest, dass diese auch Hinweise auf Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde zulasse. Da diese nicht auf gemeindliche Veranstaltungen beschränkt sind, sei die "Information" zur Rodelbahn mit Regelungen der Gemeindeordnung vereinbar.Mit Veranstaltungen das Image polieren
Anhaltspunkte für eine "Verletzung der Pflicht zur Gleichbehandlung" liegen seines Erachtens nicht vor. Vielmehr sei es Aufgabe einer Verbandsgemeinde, auf "attraktive Veranstaltungen beziehungsweise Einrichtungen zur Förderung des Tourismus und Image der Region aufmerksam zu machen", wie er abschließend sagt.