Instandhaltung der Weinbergswege

Burg. (red) Alle Grundstücksanlieger von Weinbergswegen und -pfaden in der Gemarkung Burg (Mosel) werden hiermit von der Gemeinde aufgerufen, die Wege und Pfade in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

Zu den Wegen gehören der Wegekörper, das sind insbesondere der Wegegrund, Wegeunterbau, Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Rinnbordsteine, Böschungen, Stützmauern und Seitenstreifen. Der Luftraum über dem Wegekörper und der Bewuchs müssen ebenfalls beachtet werden. Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile und sonstige Abfälle, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind vom Eigentümer zu beseitigen. Dadurch ersparen diese sich selbst, der Ortsgemeinde sowie der Verbandsgemeindeverwaltung vermeidbare Unannehmlichkeiten.

Die Gemeinde wird in Kürze eine Kontrolle der Wege durchführen.

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