Wegen steigender Inzidenz Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gelten verschärfte Coronamaßnahmen

Bernkastel-Wittlich · Seit heute gelten im Landkreis Bernkastel-Wittlich zusätzliche Maßnahmen, da die Inzidenz in den vergangenen Tagen in Folge auf über 50 gestiegen war.

Inzidenz steigt im Landkreis Bernkastel-Wittlich: Zusätzliche Maßnahmen
Foto: dpa/Andreas Arnold

(red) Da die Inzidenz am dritten Tag in Folge über 50 lag, musste der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen erlassen. Sie tritt am heutigen Sonntag in Kraft und gilt zunächst bis 20. April. Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises stieg am Samstag von 67,6 auf 72,0 Fälle je 100.000 Einwohner.

Diese Maßnahmen gelten ab sofort:

Einzelhandel: Einrichtungen wie Geschäfte sind grundsätzlich für Kunden geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Die Kundenzahl ist pro angefangene 40 Quadratmeter-Verkaufsfläche ist auf einen Kunden beschränkt. Bei den Einzelterminen müssen medizinische oder FFP-2-Masken getragen werden. Kontaktdaten müssen erfasst werden.

Geöffnet bleiben unter anderem: Friseure, Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkt, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte. Das Abstandsgebot (1,50 Meter), die Maskenpflicht sowie die Personenbegrenzung hinsichtlich der Verkaufsfläche sind einzuhalten.

Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung bleiben weiterhin zulässig. Auch in der Außengastronomie bleibt es bei der bislang geltenden Regelung mit negativem Test.

Sport ist nur im Freien und mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen unter Beachtung des Abstandsgebots zulässig. Kontaktfreies Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einem Trainer im Außenbereich zulässig.

Freizeit Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Freien ist untersagt.

Die Allgemeinverfügung kann erst wieder aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter 50 liegt.

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