Ja zum Jugendparlament
In den 70ern hat er den Pündericher Jugendclub gegründet, jetzt hat er den Weg für ein Jugendparlament geebnet. Karl Heinz Simon, Bürgermeister der VG Zell, war das Integrieren der jungen Generation schon immer wichtig.
Zell. (pie) Mit nur einer Stimme Enthaltung hat der Zeller Verbandsgemeinderat entschieden, ein Jugendparlament zu gründen. Diese Form der Partizipation junger Menschen an kommunalen Entscheidungen geht auf die Initiative von Bürgermeister Karl Heinz Simon zurück. "Es soll dazu beitragen, dass junge Menschen ihr Lebensumfeld mitgestalten können und sich dabei mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut machen", sagte er.
Anfang November hatte Guido Moll, Jugendpfleger in der VG Bernkastel-Kues, in einer Ausschusssitzung von seinen Erfahrungen mit dem Jugendparlament berichtet. In der VG gibt es das bereits seit 1995, seit 1998 wird es von Moll betreut. Diese kontinuierliche Begleitung ist wichtig, nur dadurch funktioniert das Jugendparlament dauerhaft.
In Bernkastel-Kues gibt es 15 gewählte Mitglieder. Per Briefwahl stimmen alle drei Jahre junge Menschen zwischen 14 und 23 Jahren über ihre Kandidaten ab.
In der VG Zell wird sich Katja Hoffmann um das Jugendparlament kümmern. Sie betreut seit einigen Jahren den Bereich Jugend und Senioren, hat viele Kontakte zu Jugendclubs, kennt Mädchen und Jungen, die sich gerne für ihre Generation engagieren würden. Mit ihnen soll jetzt eine Art Vorparlament gegründet werden. Es arbeitet die Rahmenbedingungen aus, über die dann abschließend der VG-Rat entscheiden muss.
Obwohl sich der Rat für die Bildung des Parlaments entschieden hat, wurde in allen Fraktionen auch Skepsis deutlich. Kann die Verwaltung eine durchgängige Betreuung personell schultern? Ist die Motivation der Jugendlichen überhaupt groß genug? Kann man sie überhaupt zur Wahl ermuntern?
Allen Ratsmitgliedern ist wie Bürgermeister Simon klar: "Es ist keine einfache, aber eine lohnenswerte Aufgabe." Hauptaufgabe eines Jugendparlaments ist das Beraten von Gemeindegremien in kinder- und jugendpolitischen Angelegenheiten. Das kann das Ausstatten von Schulen und Freizeiteinrichtungen, das Gestalten von Schulhöfen, den Bau von Straßen, Spiel- und Sportplätzen betreffen.