Jugendschutz fängt bei den Eltern an

BERNKASTEL-WITTLICH. Thomas ist 16 - was darf er in der Dorf-Disco trinken und wie lang darf er dort bleiben? Diese Fragen regelt das Jugendschutzgesetz, das Jugendamt gibt dazu Auskunft.

 Alt genug sein, um in der Disco bis in die Puppen zu feiern und sich jeder alkoholischen Versuchung hinzugeben? Das Jugendschutzgesetz gibt auf diese Fragen zumindest die juristischen Antworten.Foto: TV -Archiv

Alt genug sein, um in der Disco bis in die Puppen zu feiern und sich jeder alkoholischen Versuchung hinzugeben? Das Jugendschutzgesetz gibt auf diese Fragen zumindest die juristischen Antworten.Foto: TV -Archiv

Für Thomas ist die Dorf-Disco am Wochenende der Hit. Die Mutter des 16-Jährigen sieht das naturgemäß etwas anders. Sie will nicht, dass Herr Sohn wieder ewig abhängt auf einer Fete, von der der Nachbarssohn beim letzten mal sternhagelblau zurückkehrte. Die zwei verwickeln sich in eine hitzige Diskussion. Die Wünsche der Mutter sind das eine. Das andere ist das Jugendschutzgesetz, das für solche Fälle einen Rahmen absteckt, den auch viele Eltern nicht kennen. Das Gesetz regelt die Altersbeschränkungen für den Besuch von Tanzveranstaltungen und Kneipen, aber für Alkoholgenuss und das Rauchen (siehe Hintergrund). Eltern sollten mindestens so streng wie Gesetz sein

Über das Gesetz aufzuklären gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes. In Zusammenarbeit mit der Polizei und einem Juristen bietet das Amt denn auch am Wochenende zum wiederholten Mal eine Infoveranstaltung an. Diese hat den Schwerpunkt "Jugendschutz und Veranstaltungen" und richtet sich vor allem an Verbände und Vereine. Im TV- Gespräch macht Hubert Lenz, bei der Wittlicher Kripo verantwortlich für Jugendfragen und einer der Referenten der Veranstaltung, deutlich: "Die Vereine haben eine gewisse Vorbildfunktion, weil sie in der Öffentlichkeit stehen, die erste Adresse in Sachen Jugendschutz sind jedoch die Eltern." Peter Caspers-Schultze zuständig für Jugendförderung beim Jugendamt rät: "Die Eltern sollten sich zumindest an die gesetzlichen Grenzen halten. Je nach Veranstaltung kann es jedoch nötig sein, weiter zu gehen." Ein 16-Jähriger müsse beispielsweise nicht bei jeder Disco bis 24 Uhr bleiben. Er ermutigt die Eltern, Grenzen zu setzen und mit ihren Kindern über Dinge wie Alkoholkonsum zu reden. Eltern sollten Vorbild sein und generell dem Erziehungsgrundsatz folgen, ihre Kinder stark zu machen. Für die Veranstalter von Festen hat Caspers-Schultze klare Empfehlungen parat: Sie sollten beispielsweise die Hauptband auf Festen nicht erst um 23 Uhr spielen lassen, da die unter 18-Jährigen spätestens um Mitternacht nach Hause müssen. Lenz ergänzt: "Würde das Jugendschutzgesetz 1:1 umgesetzt, würde sich mancher Veranstalter wundern, wie wenig Leute auf einmal noch in seinem Zelt sind." Am Einlass sollte das Alter kontrolliert werden, auch wenn spät abends kein Eintrittsgeld mehr verlangt wird. Mit Hilfe von Plakaten sollte auf die Altersbeschränkungen des Jugendschutzgesetzes für Ausgang und Alkohol-Ausschank hingewiesen werden und die Beschränkungen müssten natürlich auch eingehalten werden. Das Jugendamt macht zusammen mit Polizei und Ordnungsamt immer wieder auch Kontrollen. Caspers-Schultze betont: "Das sind keine Razzien. Wir reden mit den Veranstaltern und wollen für den Jugendschutz sensibilisieren. Alle sollen an einem Strang ziehen. Auch wenn wir die vorwiegend kleinen Verstöße, die wir entdecken, zur Anzeige bringen, so wollen wir doch in erster Linie präventiv arbeiten." Kriminalhauptkommissar Lenz erklärt: "Agieren ist besser als reagieren. Es ist gut, wenn der Veranstalter im Vorfeld mit dem Jugendamt und der Polizei Kontakt aufnimmt." Unter Umständen kann es auch wichtig für den Geldbeutel sein, im Sinne des Jugendschutzes zu agieren. Ein schwerer Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann mit einer Strafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden und die Sanktionen des Gesetzes richten sich ausschließlich an die Erwachsenen. Wer Fragen zum Thema Jugendschutz hat, kann sich wenden an Peter Caspers-Schultze vom Jugendamt, Telefon: 06571/14389, E-Mail: Jugend@Bernkastel-Wittlich.de oder an Kriminalhauptkommissar Hubert Lenz, Telefon: 06571/9152-527, E-Mail: pdwittlich@polizei.rlp.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort