Karneval Aktion ruft auf zum Jugendschutz im Karneval

Bernkastel-Wittlich · Die Aktion „Närrische Selbstverpflichtung“ ruft auf zum Jugendschutz im Karneval 2018.

 Ein beliebter Platz zum Feiern ist an Weiberdonnerstag bei Jugendlichen der Parkplatz Karrstraße. Dort fließt auch reichlich Alkohol.  Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Ein beliebter Platz zum Feiern ist an Weiberdonnerstag bei Jugendlichen der Parkplatz Karrstraße. Dort fließt auch reichlich Alkohol. Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Foto: klaus kimmling (kik), klaus kimm

(red) Mit ersten Kappensitzungen starten die tollen Tage der Session 2018. Karneval gehört für viele Menschen in der Region dazu – Feiern, Spaß haben, sich mit Freunden treffen. Neben dem Wandel im Bereich der Umzüge und in der aktuellen Karnevalskultur hat sich die „fünfte Jahreszeit“ für viele Heranwachsende und Erwachsene als Zeit intensiven Alkoholkonsums gestaltet. Oft konsumieren auch Kinder Alkohol in der Karnevalszeit. So gelangen Minderjährige beispielsweise bei Karnevalsumzügen leicht an Alkohol durch die beteiligten Aktiven, mischen sich Alkoholhaltiges selbst oder umgehen auf andere Weise die Jugendschutzbestimmungen. „Verharmlosung ist hier nicht angebracht: Alkohol wirkt bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen“, warnt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in einer Pressemitteilung.

Hier seien Eltern, Vereine, Veranstalter, Gewerbetreibende und generell alle Erwachsenen aufgerufen, sich ihrer Verantwortung im Jugendschutz als Vorbild für Kinder und Jugendliche bewusst zu sein. „Jugendschutz ist nicht nur eine Aufgabe der zuständigen Behörden, sondern beginnt im Elternhaus. Bitte denken Sie an die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes auch im Karneval“, so die Kreisverwaltung weiter. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke weder abgegeben werden noch darf ihnen der Konsum gestattet werden. An Personen unter 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke weder abgegeben werden noch darf ihnen der Konsum gestattet werden. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen wie Kappensitzungen oder Maskenbällen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

Jugendschutzkontrollen und Rückmeldungen der Notdienste in der Karnevalszeit der vergangenen Jahre machen deutlich, dass immer mehr Minderjährige wegen übermäßigem Alkoholkonsum auffielen oder sogar mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, so der Kreis weiter. Immer mehr Vereine aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich haben sich daher in den vergangenen Jahren an der Aktion „Närrische Selbstverpflichtung – Jugendschutz im Karneval“ beteiligt und damit bekundet, dass sie Jugendschutz im Karneval beachten und dafür sorgen, dass kein Alkohol bei Karnevals­umzügen an die Zuschauer abgegeben wird.

Auch in diesem Jahr regen der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Bernkastel-Wittlich und der Arbeitskreis „Jugendschutz/Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ die Karnevalsvereine und Veranstalter an, sich für eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzes stark zu machen und sich an der Aktion zu beteiligen.

Die Erklärung zur Aktion „Närrische Selbstverpflichtung im Karneval“ sowie Jugendschutztabellen und weitere Informationen zum Jugendschutz sind über den Jugendschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Stephan Rother, Tel.: 06571/14-2220, Fax: 06571/14-42220, E-Mail: Stephan.Rother@Bernkastel-Wittlich.de erhältlich.

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