JUSTIZ

PLEIN. Das Verwaltungsgericht Trier stellt fest: De facto ist das Wochenendhausgebiet Reiberg kein Wochenendhausgebiet, sondern ein Wohngebiet. Die Hälfte der Häuser dort werden als Hauptwohnsitz genutzt. Die Behörden wollen am Reiberg dennoch nichts ändern, eine Ausweitung der Infrastruktur sei nicht geplant, heißt es.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zum Wochenendgebiet Reiberg hat für Irritationen gesorgt. Das Gericht stellte fest, dass der Bebauungsplan für den Reiberg "funktionslos" sei, weil das Gebiet zur Hälfte als Wohngebiet genutzt werde. Werden die geschotterten Straßen am Reiberg nun geteert? Werden Lampen aufgestellt? Was wird uns das kosten? Diese Fragen seien ihm gestellt worden, berichtet Pleins Ortsbürgermeister Johannes Gerhards. Doch er versichert: "Wir planen nichts. Wenn wir planen, dann nur mit den Bürgern." Die Gemeinde sei nicht erfreut, aber müsse es hinnehmen, dass der Bebauungsplan für funktionslos erklärt worden sei. Kein Anspruch auf Erschließung

Auch Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung geben an, in dieser Sache nichts unternehmen zu wollen. Hans-Peter Teusch, Fachbereichsleiter Bauen bei der Kreisverwaltung, erläutert: "Wir werden den Bebauungsplan nicht mehr anwenden. Wir gehen zukünftig von einem unbeplanten Ortsbereich aus." Vorhaben dort seien zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügten. Ein Ausbau der Infrastruktur sei nicht nötig. Selbst für den Fall - den zurzeit offensichtlich keiner will - dass ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet Reiberg aufgestellt würde, meint Teusch: "Vom Grundsatz her besteht auch dann kein Anspruch auf eine standardmäßige Erschließung." Ganz ausschließen könne er jedoch nichts, in der Rechtssprechung gebe es auch Fälle, in denen sich Ansprüche entwickelt hätten. Viele Bauplätze gibt es am Reiberg ohnehin nicht mehr. Die Gemeinde verfüge noch über ein Grundstück und dann gebe es noch einige Nischen von Privaten, erläutert Ortsbürgermeister Gerhards. Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich mit dem Reiberg aufgrund der Klage einer Hausbesitzerin befasst. Die Frau wehrte sich dagegen, dass der Kreisrechtsausschuss ihren Widerspruch gegen eine Anordnung der Baubehörde abwies. Die Behörde hatte die Frau aufgefordert, die Hälfte des ihrer Meinung nach unrechtmäßig gebauten Hauses abzureißen. Bevor die Kreisverwaltung den Abriss verlangte, hatte sie die Frau zweimal vergeblich aufgefordert, den Bau ihres Hauses einzustellen. Die Gründe: Die Bauarbeiten würden "unfachmännisch" ausgeführt und die zugelassene, zu überbauende Fläche von 70 Quadratmetern sei weit überschritten, zum Schluss um etwa 115 Prozent. Das Verwaltungsgericht gab der Klägerin nun Recht. Das Gericht stellte zwar fest, dass die Frau ihr Haus ohne Baugenehmigung errichtet habe, dass die Anlage aber nicht gegen den Bebauungsplan verstoße und deshalb auch der Abriss nicht verlangt werden könne. Der Bebauungsplan sei funktionslos, "weil sich mit Billigung der zuständigen Behörde eine baugebietswidrige Dauernutzung von Wohnhäusern entwickelt hat", begründet das Gericht. 40 der 84 Gebäude am Reiberg werden als Hauptwohnung genutzt. Laut Gericht zeichnet sich ein Wochenendhausgebiet jedoch dadurch aus, dass die Gebäude dort nicht als Hauptwohnung, sondern nur zum zeitlich begrenzten Aufenthalt genutzt werden. Auf die Frage, wer an der Entwicklung schuld sei, sagt Teusch: "Wir sind von der Sache überrascht worden. Die Verbandsgemeinde als Meldebehörde hätte das merken müssen." Anton Hauprich von der VG Wittlich-Land sagt: "Wir hätten Bescheid geben können, aber niemand hat dem große Bedeutung beigemessen."

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