Kampf gegen Kündigung geht weiter

Das Landesarbeitsgericht wird sich mit der Kündigung von Dr. Justinus Maria Calleen als Kulturamtsleiter beschäftigen. Verhandelt wird vermutlich im Frühjahr 2010. Die Stadt sieht sich durch die Begründung des Urteils aus erster Instanz derweil bestätigt.

Wittlich. Waren die Umstände rechtlich in Ordnung, die zur Kündigung von Dr. Justinus Maria Calleen als Kulturamtsleiter führten? Das Arbeitsgericht Trier sagt Ja und hat nun die Gründe dafür den beiden streitenden Parteien übermittelt. Calleen hingegen sagt Nein und legt gegen das Urteil Berufung ein. Dies teilt Calleens Anwalt Dr. Thomas Miller mit. Der gekündigte Kulturamtsleiter wollte im Gespräch mit dem TV keine Stellungnahme abgeben. Das Landesarbeitsgericht Koblenz wird sich nun mit der Angelegenheit befassen. Vermutlich im Frühjahr wird das Verfahren neu aufgerollt.

In der zweiten Instanz werden die Umstände erneut bewertet, die erst zur Streichung der Stelle eines Kulturamtsleiters und anschließend zur Kündigung des Stelleninhabers führten. Hält das Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam, muss die Stadt Wittlich Calleen weiter als Kulturamtsleiter beschäftigen und ihm das Gehalt für die Zeit ab Oktober nachzahlen. In jenem Monat endete das Angestelltenverhältnis.

Drei Szenarien sind nach dem Spruch der Koblenzer Richter möglich: Die Arbeitsrichter können ebenso wie ihre Trierer Kollegen die Klage abweisen. Möglich ist auch, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird und Calleen seine Arbeit wieder aufnimmt. Für die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und der Wiederaufnahme der Arbeit müsste die Stadt dann das Gehalt nachzahlen. Möglicherweise gewinnt Calleen auch und kehrt trotzdem nicht auf seinen Posten zurück. Das ist dann der Fall, wenn die Richter davon ausgehen müssen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig und dauerhaft gestört ist. In diesem Fall erhielte Calleen eine Abfindung.

Die Stadtverwaltung sieht sich durch das des Arbeitsgerichts Trier in ihrer Auffassung bestätigt. "Das Gericht konnte keine Verfahrenmängel feststellen", teilt Stadtsprecher Ulrich Jacoby mit. Dies gelte für die Beteiligung des Personalrats und die des Kulturausschusses. Die vom Stadtrat am 12. Februar vorgenommene Streichung der Stelle des Kulturamtsleiters sei laut Urteilsbegründuing nicht zu beanstanden. Dies sei eine unternehmerische Entscheidung, die vom Gericht nur eingeschränkt nachgeprüft werden könne.

Meinung

Kein Thema vor Gericht

Es ist nachvollziehbar, dass Dr. Justinus Maria Calleen den Kampf um seinen Job als Kulturamtsleiter der Stadt Wittlich nicht aufgibt. Denn er hat viel zu verlieren. Nicht nur finanziell. Nein. Auch die Ausgestaltung der täglichen Arbeit hatte dem Kulturamtsleiter viele Freiräume gelassen. So etwas wünschen sich viele Menschen. Einen Rauswurf, wie ihn Calleen erleben musste, wünscht sich hingegen keiner. Doch die Nettigkeit im Umgang mit einem zu kündigenden Angestellten war kein Thema vor Gericht. Und wird auch nicht in zweiter Instanz zu beurteilen sein. h.jansen@volksfreund.de

Extra
Arbeitsgericht. Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile der Arbeitsgerichte (§§ 64 ff. ArbGG). Sie ist beim Landesarbeitsgericht einzulegen, das den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut prüft und würdigt. Immer möglich ist eine Berufung bei Streit über Kündigungen, Befristungen oder Aufhebungsverträge. Ziel des Verfahrens ist wie beim Arbeitsgericht eine gütliche Einigung. (har)

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