Kampf um Hundesteuer: Terrier ist zu teuer

Schüller/Trier/Prüm · Die Steuer für gefährliche Hunde in Schüller (Verbandsgemeinde Obere Kyll) ist zu hoch - so lautet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Der Halter eines Staffordshire-Bullterriers hatte gegen die jährliche Abgabe in Höhe von 1500 Euro geklagt und Recht bekommen.

Schüller/Trier/Prüm. Die Kampfhundesteuer in Schüller ist in ihrer Höhe nicht zulässig. Das hat die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden und damit dem Kläger, Besitzer eines Staffordshire-Bullterriers aus dem Dorf im Oberen Kylltal, Recht gegeben (siehe Extra). Der Mann ist der einzige Bürger mit einem als gefährlich eingestuften Hund im Ort.
Die Gemeinde erhebt eine jährliche Hundesteuer in Höhe von 60 Euro, für einen gefährlichen Hund muss man dort bisher 1500 Euro zahlen. Diese Summe, so teilt das Gericht mit, übersteige aber den "anzunehmenden jährlichen Aufwand für die Hundehaltung deutlich". Die Abgabe - deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 900 bis 1000 Euro - komme zudem einem Haltungsverbot gleich.
Prozess verloren, Klarheit gewonnen: "Ich sehe das nicht als Niederlage", sagt der Schüllerer Ortsbürgermeister Guido Heinzen. Es habe nämlich bisher im Land kein Musterurteil zur Höhe dieser Steuer gegeben. "Daran können wir uns jetzt orientieren und sind endlich rechtssicher." Man werde die Abgabe nun an den Durchschnitt anpassen.
Heinzen ist übrigens alles andere als ein Hundegegner, sondern bekennender Fan, wie er sagt. Und er hat auch beruflich mit den Vierbeinern zu tun: Er leitet bei der Bundeswehr-Diensthundeschule in Ulmen eine Ausbildungsklasse.
Andere Gemeinden in der Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll sind vom Urteil nicht betroffen, dort liegt die Kampfhundesteuer im Schnitt bei 900 bis 1000 Euro oder darunter, wie VG-Büroleiter Arno Fasen, auf TV-Anfrage mitteilt.
In der VG Prüm zahlen die Halter noch deutlich weniger, in vielen Gemeinden liegt der Satz bei etwa 250 Euro. "Unsere höchste Kampfhundesteuer ist 600 Euro", sagt Doris Heinen von der Verwaltung. Diese Abgabe gelte in Pronsfeld - allerdings erst vom zweiten Kampfhund an. Für den ersten muss man dort 500 Euro bezahlen. Die Stadt Prüm erhebt überhaupt keine Steuer für gefährliche Hunde: Dort zahlt jeder Halter für den ersten Hund 52 Euro im Jahr, für den zweiten 77, für den dritten 103 Euro. fpl
Extra

Laut Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gelten in Rheinland-Pfalz drei Hunderassen - und Tiere, die von ihnen abstammen - als gefährlich: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Das gleiche gilt für Hunde anderer Rassen, sofern sie sich als bissig erwiesen haben oder eine "über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben". Der Staffordshire Bullterrier stammt aus der gleichnamigen englischen Grafschaft und wird dort seit mehr als 200 Jahren gezüchtet, zunächst vor allem für die Jagd auf Ratten. Der Import der Tiere nach Deutschland ist verboten, in einigen Bundesländern darf der Hund nicht gehalten werden. fpl

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