Kampfhunde in der Satzung zur Hundesteuer

Großlittgen. (mkl) In der vergangenen Sitzung beschloss der Großlittger Gemeinderat, die Satzung der Hundesteuer zu erweitern. Auf Antrag wurde beschlossen, die Hundesteuer für gefährliche Hunde/Kampfhunde in der Satzung mit aufzunehmen.

Demnach beträgt die Steuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: erster Hund 60 Euro, zweiter Hund 110 Euro, jeder weitere Hund 160 Euro. Für Tiere die als gefährliche Hunde beziehungsweise Kampfhunde eingestuft sind, betragen die Steuern 300 Euro.