Kein Ehrensold für Ex-Bürgermeister

Koblenz · Ein früherer ehrenamtlicher Bürgermeister von Traben-Trarbach erhält nach der derzeit geltenden Fassung des Ehrensoldgesetzes keinen Ehrensold. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Kein Ehrensold für Ex-Bürgermeister
Foto: Cheryl Cadamuro

Alois Weber war 17 Jahre lang ehrenamtlicher Bürgermeister von Traben-Trarbach. Laut Ehrensoldgesetz stünde ihm nach zehn Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Bürgermeister einer Kommune eine Pension zu - der Ehrensold.

Da die Stadt Weber diesen verwehrte, klagte er gegen seine Stadt vor dem Verwaltungsgericht und scheiterte in erster Distanz. Grund: Weil er zwei Jahrzehnte auch als hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach tätig war, entfalle dieser Anspruch. Weber legte mit Revision ein und klagte vor dem Oberverwaltungsgericht erneut.

Doch auch die Richter in Koblenz entschieden für die Kommune und gegen den Kläger. Aus dem Ehrensold mit 596,33 Euro pro Monat wird nichts. Begründung: Der Kläger sei in seiner Zeit als ehrenamtlicher Bürgermeister auch überwiegend hauptamtlicher Bürgermeister gewesen. Der Ehrensold sei durch die Pension aus der hauptamtlichen Zeit als Bürgermeister erfüllt.

"Wir nehmen das Urteil sportlich, auch wenn ich das Urteil nicht für richtig halte", sagte Oswin Müller, Rechtsanwalt von Alois Weber. zad

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