Kein Kapitän war "blau"

BERNKASTEL-KUES. (red) Für Boots- und Schiffsführer auf dem Wasser gelten beim Alkohol die gleichen Regeln wie im Straßenverkehr. Alkohol sollte tabu sein. Die international angelegte Kooperation "Aquapol", an der sich die Wasserschutzpolizei aus Belgien, Niederlande, Frankreich und verschiedener Bundesländer beteiligen, hat das Thema "Fahruntüchtigkeit durch Alkoholkonsum" aufgearbeitet.

Das Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz beteiligte sich ebenfalls an dieser gezielten Aktion. So haben Beamte der Station Bernkastel-Kues im Rahmen von zwei vierstündigen Kontrollen 25 Sportbootfahrer auf ihre Fahrtüchtigkeit hin überprüft. Vom Ergebnis her bleibt festzuhalten, dass zwar in zwei Fällen Alkoholkonsum vorlag, aber die gesetzlich vorgegebenen Schranken beachtet wurden. Trotz der guten Kontrollresultate weist die Wasserschutzpolizei darauf hin, dass die Führung eines Wasserfahrzeuges auf der Mosel bei einer Blutalkohol-Konzentration von 0,8 Promille und mehr verboten ist. Der Bootsführer darf auch nicht durch die Einwirkung von Medikamenten und Drogen beeinträchtigt sein. Dies gilt auch für andere Personen an Bord, die vorübergehend den Kurs und die Geschwindigkeit bestimmen oder die Dienst tuende Besatzung eines Schiffes.

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