Kein Prozess gegen Klinik-Verantwortliche

KOBLENZ. (sey) Im Fall der vor fünf Jahren im Cusanus-Krankenhaus Bernkastel-Kues misshandelten Säuglinge wird es keinen neuen Prozess gegen die seinerzeit verantwortlichen Ärzte und Pfleger geben. Das hat das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden.

Die Entscheidung des Zweiten Strafsenats beim Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) konnte niemanden mehr überraschen. Auch mit ihrem zweiten Versuch, durch ein so genanntes Klage-Erzwingungsverfahren doch noch einen Prozess gegen ehemalige Klinik-Chefs, Ärzte und Pflegedienstleiter des Bernkastel-Kueser Krankenhauses anzuschieben, sind die Eltern der vor fünf Jahren misshandelten Säuglinge gescheitert. Das OLG habe die Klage verworfen, sagte Generalstaatsanwalt Norbert Weise unserer Zeitung. Begründung: Es gebe keinen Anfangsverdacht, dass sich die seinerzeit verantwortlichen Ärzte oder Pfleger der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hätten. Dies aber sei Voraussetzung für ein Klage-Erzwingungsverfahren, mit dem ein Opfer gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht weiter zu ermitteln, vorgehen kann. Als Hauptschuldige für die Kindesmisshandlungen im Cusanus-Krankenhaus war im Januar 2000 eine damals 22-jährige Krankenschwester zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Eltern der Säuglinge hatten stets gefordert, dass auch den verantwortlichen Ärzten und Pflegern der Prozess gemacht werden müsse, weil sie nicht reagiert hätten. Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft zwar, mangels Beweisen kam es aber nie zu einer Anklage. Offen ist laut Generalstaatsanwalt Norbert Weise noch das Ergebnis mehrerer Dienstaufsichtsbeschwerden, die der Anwalt der Eltern gegen vier Trierer und Koblenzer Staatsanwälte (darunter auch Weise selbst) eingereicht habe. Diese habe er an das Mainzer Justizministerium weitergeleitet, sagte Weise dem TV .

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