Kein Prozess zur Klage gegen Kündigung des Verwaltungsmanns

Bernkastel-Kues · Das Arbeitsgericht hat den Prozess, bei dem die Kündigungsschutzklage eines Ex-Mitarbeiters der Bernkastel-Kueser Verwaltung verhandelt werden sollte, abgesagt. Die Anwältin des Ex-Mitarbeiters hat das beantragt.

Bernkastel-Kues. Kurzfristig hat das Landgericht Trier den gestrigen Termin gestrichen. Verhandelt werden sollte die Klage, mit der sich ein Ex-Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues gegen seine Kündigung wehren wollte. Die Verwaltung hatte die Entlassung mit dem Verdacht auf Untreue begründet (der TV berichtete).
Auf Antrag von Margit Bastgen, der Rechtsanwältin des einstigen Verwaltungsmanns, ist der Prozess aufgehoben worden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Hintergrund: Bastgen hat die Klage erweitert. Statt die Kündigung nur wegen Formalien anzugreifen, stellt sie nun auch den Kündigungsgrund infrage. Sie weist zurück, dass ihr Mandant Geld aus einer Barkasse der Verwaltung veruntreut habe und diese Summe der VG nun fehle. Bei der Kündigung ging es konkret um 1510 Euro, die verschwunden sein sollen. Laut Bastgen sei in der Kündigung für weitere Fälle der Verdacht der Untreue geäußert worden. Bei der Addition dieser Fälle kommt sie auf 11 000 Euro, deren Fehlen sie nun in der Kündigungsschutzklage zurückweist. In einem anderen Verfahren, in dem sie Verwaltungsforderungen von 184 000 Euro an ihren Mandanten zurückweist, wird die Summe nun um die Zahl verringert. mai

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