Kein Zuschuss für Lüxemer Kinder

Wittlich · In Zukunft müssen Lüxemer Schüler ihre Buskarte selbst kaufen. Der Kreisausschuss hat während seiner jüngsten Sitzung beschlossen, das Busgeld nicht mehr zu erstatten. Grund: Sparvorgaben des Landesrechnungshofes.

Gefährlich oder nicht - das war bislang eine Ermessensfrage, wenn es um kostenlosen Bustransport von Schülern weiterführender Schulen ging. Grundsätzlich gilt in Rheinland-Pfalz die Vier-Kilometer-Regel: Schüler, die einen weiteren Weg als vier Kilometer bis zu ihrer Schule haben, erhalten Fahrtkostenerstattung. Wer näher wohnt, muss den Bus selbst zahlen. Es sei denn - und das ist die Ausnahme von der Regel - der Schulweg gilt als besonders gefährlich. Bislang galt dies für den Weg der Schüler aus Lüxem.

Aber nun hat der Rechnungshof des Landes diese Regelung bemängelt. Der Kreis ist verschuldet, und es wird nach Sparpotenzial gesucht. Eine Überprüfung des Weges ergab, dass der Schulweg keine Gefahr aufweise. Der Kreisausschuss hat am Montag bei zwei Neinstimmen den Beschluss verabschiedet, die Übernahme der Fahrtkosten zu beenden.

Dem ging eine hitzige Debatte voraus. Gertrud Weydert (Bündnis90/Grüne) machte ihrem Ärger Luft: "Vier Kilometer sind zu lang. Das Land müsste das auf drei Kilometer beschränken. Die Beine der Kinder in Rheinland-Pfalz sind nicht länger als die Beine der Kinder in Hessen, wo diese Regel gilt."Beschluss mit Zusatz versehen

Landrat Gregor Eibes hingegen erinnerte daran, dass die rechtliche Lage eindeutig sei, man aber den gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen müsse. Man hätte das auch verwaltungsmäßig abwickeln können, aber eine Diskussion im Ausschuss sei wünschenswert gewesen. Einigkeit herrschte im Plenum darüber, dass es keine angenehme Entscheidung sei.

Bettina Brück (SPD) sagte: "Ich denke, wir würden alle gerne für die Fahrtkostenübernahme stimmen und haben bislang den Ermessensspielraum ausgenutzt. Aber die Aussagen gehen jetzt in eine andere Richtung. Es geht ja auch um die Finanzierung. Glücklich ist keiner mit dieser Entscheidung." Das Gremium war sich einig, dass der Beschluss mit dem Zusatz erfolgen soll, dass damit der Regelung des Landesrechnungshofes Rechnung getragen werde. Zumindest damit konnte der Kreisausschuss seine Haltung zu dieser Regelung dokumentieren.

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