Kommunales Keine Änderung an Merschbacher Ausbauplänen

Merschbach · Die Bushaltestelle im 75 Einwohner zählenden Dorf kann nicht barrierefrei ausgebaut werden.

Die Ortsgemeinde Merschbach hält an ihrer Planung zum Umbau des Dorfplatzes fest. Das teilt Vera Höfner, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde (VG) Thalfang mit. Das gelte auch für die dortige Bushaltestelle. Nach dem Beschluss des Ortsgemeinderats im Sommer 2020 war bekannt geworden, dass nach aktueller Gesetzeslage Bushaltestellen künftig barrierefrei gestaltet werden müssen. Das war den Ratsmitgliedern bei ihrem Votum nicht bekannt (der TV berichtete). Jetzt haben Ortsbürgermeisterin Iris Hornberg, mehrere Ratsmitglieder, Alfred Loch vom Bauamt der VG Thalfang sowie Mitarbeiter des Verkehrsverbundes Trier und der Kreisverwaltung sich die Situation vor Ort angesehen. Dabei sei man mehrheitlich zur Überzeugung gekommen, „dass ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle am jetzigen Standort nicht möglich ist“, sagt Höfner. Am Ort der Haltestelle schwenke die Straße bergauf nach links, gleichzeitig falle die dort abzweigende Gemeindestraße nach rechts ab. „Selbst mit einem massiven baulichen Eingriff in beide bestehenden Straßenkörper ist ein barrierefreies Anfahren der eingesetzten Busse nicht zu realisieren“, sagt Höfner. Hinzu komme, dass die Fläche des Dorfplatzes nicht groß genug ist, um ordnungsgemäße barrierefreie Aufenthaltsflächen für Fahrgäste und Haltestellen-Infrastruktur zu schaffen. Auch ein anderer Standort komme in dem 75 Einwohner zählenden Dorf nicht in Frage, da dieser aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur außerhalb des Dorfes liegen könne. Das bedeute aber für alle Nutzer der Haltestelle verlängerte Wege über eine Kreisstraße ohne Gehwege. Die Ortsgemeinde halte deshalb an der ursprünglichen Planung fest, sagt Höfner. Merschbacher Bürger hatten weiterhin eingewendet, dass Busse an der Haltestelle zurücksetzen müssten, was ohne Einweiser nicht erlaubt sei.

Manuel Follmann von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sagt dazu, dass ein Zurücksetzen in dem Ort zwingend erforderlich sei. Laut Straßenverkehrsordnung müsse sich ein Fahrzeugführer beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren so verhalten, dass Dritte nicht gefährdet werden. „Notfalls muss man sich einweisen lassen“, sagt er.

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