Keine Bewährung für dreiste Betrügerin

Bernkastel-Wehlen/Trier · Die Spielsucht der 33-jährigen Angeklagten stand gestern bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Trier im Zentrum der Verhandlung. Die Frau hatte 2009 einen Priester aus Wehlen innerhalb von drei Monaten um insgesamt 65 000 Euro betrogen. Die Haftstrafe wurde von 30 auf 22 Monate verringert.

Bernkastel-Wehlen/Trier. "Ich wollte mir keine Luxusgüter kaufen, sondern ich habe das Geld genommen und verspielt." So erklärte die Angeklagte, die zurzeit in Hannover lebt, in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Trier, warum sie den Geistlichen aus Wehlen immer wieder um Geld gebeten habe. Die Frau hatte sich mehrfach als Bankangestellte ausgegeben und bei Gesprächen mit dem Priester immer wieder gesagt, dass er noch einmal Geld geben solle, damit das Konto der Angeklagten ausgeglichen werden könne. Erst dann gebe es einen Kredit, und das Geld könne zurückgezahlt werden. Der Mann zahlte Beträge von bis zu 7500 Euro. Erst als sein Bankberater bei einer weiteren Summe von mehr als 10 000 Euro misstrauisch wurde, ging er zur Polizei. Die 33-Jährige war im vergangenen Jahr wegen dieser Vergehen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Unter Tränen sprach die Mutter eines vierjährigen Sohnes und einer 13-jährigen Tochter von ihrem Zwang, immer wieder Spielhallen und Casinos zu besuchen, und das schon seit mehr als zehn Jahren. Mittlerweile habe sie eine Therapie gemacht und sei dabei, ihr Leben neu zu ordnen. Die Angeklagte gab an, dass sie vorgehabt habe, das Geld teilweise zurückzuzahlen, falls sie beim Spielen gewinne. Ein Therapeut, bei dem sie derzeit in Hannover betreut wird, bestätigte die Spielsucht und erklärte dem Gericht, dass sie aufgrund ihrer familären Herkunft unter einem schwach ausgeprägten Selbstwertgefühl leide.
Gutachter Professor Johann Glatzel meldete bei diesem Punkt Zweifel an. Die Art und Weise, wie sie das Geld gefordert habe, spreche nicht für ein Minderwertigkeitsgefühl. Beim Schlussgutachten bestätigte er die Spielsucht, bezeichnete diese aber nicht als ursächlich für die Taten.
Bei seiner Urteilsbegründung sprach Richter Peter Egnolff von einer erheblichen kriminellen Energie der Angeklagten. Gleichwohl sei es als positiv zu werten, dass sie eine Therapie mache. Da die 33-Jährige aber mehrfach einschlägig vorbestraft sei, stelle er keine günstige Sozialprognose. Deshalb werde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Verteidiger Norbert Hack kündigte erneut Berufung an. noj

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort