Keine Beweise für versuchten Autodiebstahl

Wittlich · Für den Versuch eines vermeintlichen Autoaufbruchs in Wittlich gibt es nur Ohrenzeugen. Das war dem Richter am Amtsgericht für eine Verurteilung zu wenig. Für einen Einmietbetrug und eine Körperverletzung sah er dagegen genug Beweise.

Wittlich. Was geschah am frühen Morgen des 5. September 2012 auf dem Rommelsbachparkplatz in Wittlich? Sind drei junge Männer in der Absicht dorthin gefahren, eine Pinkel- und Rauchpause einzulegen oder um ein Auto zu knacken?

Die drei jungen Männer (20, 19 Jahre), die deshalb vor dem Amtsgericht stehen, streiten den Vorwurf der Staatsanwaltschaft ab. Zumindest einer von ihnen gibt allerdings zu, an ein Fahrzeug "geklopft" zu haben.
Bei der nächtlichen Tour war noch ein vierter junger Mann mit an Bord. Der hat bereits einen Prozess hinter sich und hat dort zugegeben, erst mit der Faust und dann mit einem Stein das Auto bearbeitet zu haben. Dafür ist er auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Doch war es wirklich die Tat eines Einzelnen oder hatten alle vier, wie Staatsanwältin Stephanie Matthies glaubt, den Entschluss gefasst, ein Auto zu knacken.
Ein Polizist, der den Parkplatz zu diesem Zeitpunkt observierte, hat zwar einiges gehört, aber nur wenig gesehen. Er sagt unter anderem aus, dass der Wagen zuerst langsam über das Gelände gefahren ist. Dabei habe der Beifahrer aus dem Fenster gehangen und laut gegrölt.Grundlos ins Gesicht geschlagen

Dieses Grölen, das ja erst Aufmerksamkeit erzeuge, passe nicht zu der Absicht, ein Auto aufzubrechen, sagt Richter Stephan Okfen. Er spricht die drei Angeklagten frei. Er sei zwar auch nicht vom Gegenteil überzeugt, aber könne sie auch nicht bestrafen, weil eindeutige Beweise fehlen.

Zwei der Angeklagten müssen sich auch noch alleine verantworten. Einer von ihnen soll in Maring-Noviand grundlos einen anderen Mann ins Gesicht geschlagen haben. "Das war so", gibt er zu. "Es hätte nicht sein müssen."
Richter Okfen verurteilt den jungen Vater noch nach Jugendstrafrecht zu zwei Wochen Dauerarrest. Eine Bewährung sei nicht möglich, weil der Angeklagte bereits mehrfach wegen Körperverletzung in Erscheinung getreten sei. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld von 300 Euro zahlen.

Der Dritte im Bunde soll sich im Haus einer Wittlicher Rechtsanwältin eingemietet haben, obwohl er wusste, dass er die Miete von 490 Euro nicht zahlen könne. Er sei zahlungswillig gewesen und sei es immer noch, sagt der Angeklagte. Er habe damals aber seine beiden Jobs verloren und sich zudem in einer Null-Bock-Stimmung befunden. Die Vermieterin habe aber nicht mit sich reden lassen beziehungsweise ihn gar nicht angehört. Die Zeugin sagt aus, dass der junge Mann sie einmal sogar des Grundstückes verwiesen habe.

Er hätte zumindest guten Willen zeigen müssen und anfangs, als er noch Geld hatte, Miete zahlen sollen, sagt der Richter. Er verurteilt den 19-Jährigen, der nach eigenen Angaben bereits 20 000 Euro Schulden hat, zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Alle drei Angeklagten weisen nach Ansicht der Jugendgerichtshilfe Defizite bei der Entwicklung und Reife auf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort